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Schäden nach dem Einbau von Isolierglas-Fenstern trägt Vermieter

(16.11.2002) Wenn es nach dem Einbau von Isolierglas-Fenstern zu Feuchtigkeits­schä­den in der Außenwand kommt, muss der Vermieter dafür aufkommen - so die Entscheidung des Landgerichts Berlin, auf die der Deutsche Mieterbund (DMB) hinweist (Az.: 64 S 320/99).

Laut Urteil sei es grundsätzlich die Sache des Vermieters, beim Einbau neuer Fenster die nötigen Vorkehrungen gegen Schäden zu treffen. Er sei daher auch zur Sanierung verpflichtet, und der Mieter könne die Miete mindern.

Zu Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelpilzen kommt es, weil durch den nachträglichen Einbau der besonders dichten Fenster das Gesamtgefüge von Wärmedämmung und Luftaustausch eines Hauses verändert wird. Ältere Bauteile mit einer geringeren Isolierung passten oft nicht zu den neuen Fenstern, warnt der DMB. Der so genannte Taupunkt verlagert sich dann in die schlechter isolierte Außenwand. Als Folge bilden sich Feuchtigkeit und Schimmelpilze.

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