Baulinks -> Redaktion  || < älter 2025/1647 jünger > >>|  

Gesetzentwurf zur Änderung des Bauproduktengesetz angenommen

(14.11.2025) Am 13. November 2025 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2024 / 3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten” (21/1904) angenommen.

Foto: Stefan Falk, BAUBILD.COM 

Mit der Novelle wird nun das Bauproduktengesetz an das europäische Recht angepasst. Nach der Verordnung bestimmen Mitgliedstaaten, die Technische Bewertungsstellen benennen wollen, eine einzige benennende Behörde, die für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung und Benennung Technischer Bewertungsstellen zuständig ist.

  • Benennende Behörde: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
  • Benannte Technische Bewertungsstelle: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Notifizierende Behörde: ebenso DIBt
  • Nationale Akkreditierungsstelle (auch §1 AkkStelleG): Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

EU-Bauproduktenverordnung Amtsblatt 2024/3110

Die Anwendung sowie der Übergang auf die EU-Bauproduktenverordnung erfolgen gestaffelt. Die Artikel der Verordnung, die sich auf die Entwicklung von harmonisierten Normen und Produktanforderungen beziehen, gelten bereits seit dem Inkrafttreten am 7. Januar 2025. Alle anderen Artikel finden dann ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung am 8. Januar 2026 Anwendung bzw. zwei Jahre im Fall Artikel 92 (Sanktionen).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

Impressum | Datenschutz © 1997-2025 BauSites GmbH