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Basel II: Änderung für den Mittelstand

(24.1.2002) Ab 2005 soll eine neue Eigenkapitalvereinbarung, Basel II, in Kraft treten. Banken müssen nach dieser Regelung ihre Kreditnehmer (Bauherren, Investoren, Bauunternehmen, Planungsbüros,...), nach einem Rating-Verfahren zur Bestimmung der Darlehenskonditionen insbesondere in Hinblick auf ihre Bonität, einstufen bzw. bewerten.

Um eine eventuelle Verschlechterung der Finanzierungskonditionen verhindern zu können, sollte man etwas über die Hintergründe von BASEL II wissen. Dazu ein Text vom Bundesverband der Freien Berufe:

BASEL II - Was ist das?

Basel II steht für die überarbeiteten Eigenkapitalrichtlinien, die den geltenden Baseler Akkord von 1988 (Basel I) im Jahr 2005 ersetzen sollen. Dieses Regelwerk, das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeitet wurde, setzt die Mindestkapitalausstattung eines Kreditinstituts mit 8 Prozent fest.

Hintergrund der Neuregelung: Ökonomische Risiken - Kreditausfallrisiko - der Banken werden nur ungenau abgebildet. Die internationalen Finanzkrisen in jüngster Vergangenheit haben die Notwendigkeit solider bankenaufsichtlicher Regelungen verdeutlicht.

Ziel: Risikogerechtere Eigenkapitalunterlegung von Krediten

Gegenüberstellung Basel I / Basel II

Basel I: Ein-Säulen-Prinzip

Ein Kreditinstitut vergibt an einen privaten Kreditnehmer einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro und trägt das Risiko, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann (Insolvenz). Hierzu muss das Kreditinstitut pauschal 8% der Kreditsumme, also 8.000 Euro, für den Kredit als Eigenkapital hinterlegen.
Die Bank prüft nach relativ pauschalen Kriterien (öffentliche Kreditnehmer, Kreditinstitute und übrige Kunden). Berücksichtigt werden lediglich Markt- und Kreditrisiko.

Basel II: Drei-Säulen-Prinzip zur besseren Absicherung des Kreditausfallrisikos

ERSTENS: Eigenkapitalausstattung bzw. -unterlegung: Dies ist das Hauptthema. Die Richtlinien sehen eine stärkere Differenzierung nach der Bonität des Kreditnehmers vor. Neben das bisher bereits berücksichtigte Markt- und Kreditrisiko tritt das operationelle Risiko. Bei der Messung des Kreditrisikos eines Schuldners hat die Bank die Wahl zwischen zwei Methoden:

  1. Standardansatz: Einschätzung des Kreditrisikos durch eine anerkannte Rating-Agentur (z.B. Moody´s)
  2. Aufbau eines bankinternen Ratingsystems

Da die Bankenaufseher darauf setzen, die institutsinterne Risikosteuerung zu verbessern, gilt ein entsprechendes Anreizsystem: Wer den ausgefeilten internen Ansatz nutzt, muss für einen Kreditnehmer weniger Kapital aufbringen als bei der entsprechenden Risikoklasse im Standardansatz.

Im Durchschnitt aller Institute soll die Eigenkapitalanforderung von 8% auch mit Basel II erhalten bleiben. Für ein Unternehmen (Kreditnehmer, Schuldner) mit erstklassiger Bonität muss aber dann nur 1,6% der Kreditsumme mit Eigenkapital unterlegt werden. Entsprechend werden bei schwachen Ratings - wie sie bei Freiberuflern und kleinen und mittleren Unternehmen zu erwarten sind - hohe Aufschläge vorgenommen, die auf die Kreditnehmer in Form schlechterer Kreditkonditionen überwälzt werden könnten.

Die Bank prüft beim Rating:

  1. Finanzielle Risiken:
    1. Vergangene und prognostizierte Fähigkeit, Erträge zu erwirtschaften, um Kredite zurückzuzahlen und anderen Finanzbedarf zu decken
    2. Kapitalstruktur
    3. Finanzielle Flexibilität in Abhängigkeit vom Zugang zu Fremd- und Eigenkapitalmärkten
       
  2. Geschäftsrisiken:
    1. Grad der Fremdfinanzierung und die Auswirkungen von Nachfrageschwankungen auf Rentabilität und Cash-Flow
    2. Qualität der Einkünfte
    3. Position innerhalb der Branche
    4. Risikocharakteristik des Landes
       
  3. Management
    1. Qualität und rechtzeitige Verfügbarkeit von Informationen über die Kreditnehmer
    2. Stärke und Fähigkeit des Managements, auf veränderte Bedingungen effektiv zu reagieren sowie Grad der Risikobereitschaft

ZWEITENS: Überprüfung des institutseigenen Risikosteuerungssystems durch die Bankenaufsicht:

  1. Aufseher prüfen laufend vor Ort
  2. Intensiver Kontakt mit den Banken
  3. Beurteilung der Risiken in einzelnen Instituten
     

DRITTENS: Erweiterte Offenlegungspflichten:

  1. Banken müssen mehr und aussagekräftige Informationen veröffentlichen
  2. Differenzierung der Pflichten nach der Größe der Institute
     

siehe auch:


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