(7.7.2016) Die aktualisierten Zulassungen Z-15.7-239 und Z-15.7-240 für Schöck Isokörbe erhöhen den Gestaltungsspielraum bei der Planung und Umsetzung von Balkonen, Laubengängen und Attiken, indem Dehnfugen in deutlich größeren Abständen als bisher eingeplant werden können. Davon betroffen sind ...
Je nach Isokorb-Typ hat sich der erforderliche Abstand der Dehnfugen mehr als verdoppelt und somit die durchgängige Bauteillänge von Balkon, Laubengang oder Attika vergrößert. Dies gilt besonders für die Produktreihe Isokorb XT. Speziell auch für Eckbalkone, die aufgrund ihrer geometrischen Beschaffenheit besonders von Dehnfugen betroffen sind, ergeben sich so neue Optionen. Und bei Attiken und Brüstungen sind nunmehr statt 13 m ab sofort sogar bis zu 23 m ohne Dehnfuge realisierbar. Hier sorgt der Schöck Isokorb Typ AXT für ein dehnfugenfreies Fassadenbild.
Darüber hinaus verringert sich durch die nun größeren durchgängigen Bautteillängen der Einfluss des Isokorbs auf die einzelnen Betonierabschnitte.
Weitere Informationen zum Isokorb können per
E-Mail an Schöck angefordert werden.
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