Dr. Stoll Kollegen

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2023

BGH erleichtert Widerruf von Maklerverträgen: Provision kann nach Kauf erfolgreich zurückgefordert werden (11.4.2023)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verbraucherrechte beim Thema Maklerprovision erheblich gestärkt. Käufer von Immobilien, die durch einen Makler vermittelt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen auch dann noch ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen, wenn sie bereits den Kaufvertrag unterzeichnet haben.

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