BGH erleichtert Widerruf von Maklerverträgen: Provision kann nach Kauf erfolgreich zurückgefordert werden
(11.4.2023) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verbraucherrechte beim Thema Maklerprovision erheblich gestärkt. Käufer von Immobilien, die durch einen Makler vermittelt wurden, können auch dann noch ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen, wenn sie bereits den Kaufvertrag unterzeichnet haben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Makler den Käufer nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hat, heißt es in dem Urteil vom 1. Dezember 2022 (Az.: I ZR 28/22). Im Falle eines erfolgreichen Widerrufs können Käufer dann die an den Makler gezahlte Provision zurückfordern. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern dazu, ihre abgeschlossenen Maklerverträge im kostenlosen Online-Check prüfen zu lassen.
Unklare Widerrufsbelehrung verlängert Frist für Widerruf
Das war eine schwere Schlappe für eine Tochtergesellschaft der bayerischen Sparkassen. Die obersten Richter am BGH qualifizierten die Widerrufsbelehrung im Maklervertrag als "widersprüchlich" und "unklar" und somit als fehlerhaft. Der Kunde hat daher die Möglichkeit, die Beauftragung des Immobilienmaklers länger als 14 Tage nach Vertragsschluss zu widerrufen und in letzter Konsequenz auch sein Geld zurückzufordern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kunde die vermittelte Immobilie bereits gekauft hat. Ein Urteil, das auch außerhalb Bayerns Folgen haben könnte. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, eine der führenden Kanzleien in Deutschland, fasst das Urteil zusammen:
- Ein Ehepaar hatte sich bei der Sparkasse in Erlangen als Interessent für eine Eigentumswohnung vormerken lassen. Die Sparkassen arbeiten bundesweit mit Tochtergesellschaften zusammen, die sich auf Immobilien spezialisiert haben. In Bayern ist das die Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH. Diese Gesellschaft schickte dem Paar ein Exposé zur Wohnung zu. Mit dabei war auch die Widerrufsbelehrung für den per Mail zustande gekommenen Maklervertrag. Der Widerruf konnte an zwei Adressaten verschickt werden - also an die Sparkasse Erlangen selbst und an die Sparkassen-Immo-Gesellschaft.
- Genau diese Doppelkonstellation ist nun der Sparkasse vor dem BGH zum Verhängnis geworden. Der BGH kritisierte, dass durch die unterschiedlichen Adressaten für den Verbraucher keine eindeutige und klare Information darüber vorlag, wie er den Widerruf in die Tat umsetzen konnte und vor allem wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Aufgrund dieses Durcheinanders hält der BGH die Widerrufsbelehrung für unwirksam.
- Grundsätzlich muss ein Immobilienmakler seine privaten Kunden über deren Widerrufsrecht informieren. Makler müssen bei dieser Information strenge Regeln einhalten. Bricht der Makler die Regeln, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage. Das gilt auch dann, wenn die Immobilie bereits erworben worden ist, und der Makler seine Provision erhalten hat. Letztlich muss der Makler laut BGH-Urteil seine Provision an den Kunden zurückzahlen. Der Kunde erhält die Provision von Sparkasse zurück.
Fazit: Das bei der Sparkasse Erlangen praktizierte Geschäftsmodell mit zwei unterschiedlichen Gesellschaften, die den Immobilienverkauf organisieren, kommt auch in anderen Bundesländern vor - beispielsweise über die Landesbanken. Daher kann sich das BGH-Urteil nicht nur auf die bayerischen Sparkassen auswirken, sondern womöglich auch auf Sparkassen im Gesamtbundesgebiet. Viele Provisionsvereinbarungen mit bayerischen Sparkassen über den Kauf oder Verkauf von Immobilien können daher widerrufen und die gezahlten Provisionen zurückgefordert werden. Ob das Urteil auch auf Sparkassen in anderen Bundesländern übertragbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Verbrauchern daher eine anwaltliche Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigt die Kanzlei Möglichkeiten auf, ob und wie der Maklervertrag widerrufen und die Maklerprovision wieder zurückgeholt werden kann.
Weitere Informationen können per E-Mail an Dr Stoll Kollegen angefordert werden.
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