Bohren, sägen, hämmern: Wenn Immobilienbesitzer und Handwerker vor Gericht ziehen
05.11.2013
Sie sind häufig unverzichtbar. Wenn an einer Immobilie etwas zu reparieren ist, das über die einfachsten Allerwelts-Arbeiten hinaus geht, dann müssen Handwerker gerufen werden. Das kann die Heizung, den Sanitärbereich, die Elektrik, den Fußbodenbelag oder die Küchenausstattung betreffen.
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