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Recht und Gesetz: Versicherungen

Achten Sie auf das Veröffentlichungsdatum des jeweiligen Beitrages - speziell bei den zitierten Urteilen! Denn diese könnten jederzeit durch neuere Entscheidungen obsolet sein.

Wasserschäden: Mieter nur haftbar, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde (10.4.2017)
Wasserschäden haben es mitunter in sich: Gleichwohl können Mieter laut LBS-Infodienst Recht und Steuern nur haftbar gemacht werden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. (Oberlan­des­gericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-24 U 164/15) weiter lesen

Verhandlungsprotokolle über Bauprojekte können es in sich haben (12.9.2011)
Ein üblicher Vorgang: Nach Abschluss des Vertrages über ein Bauprojekt finden weitere Gespräche zwischen den Parteien statt, die zu der einen oder anderen Änderung führen. Für den Architekten und den Bauunternehmer können sich solche Gespräche als Falle erweisen, selbst wenn für sie lediglich ein Vertreter ohne Vertretungsmacht daran teilgenommen hat. weiter lesen

Dusche, Wanne & Co. vor Gericht (23.8.2011)
Man denkt nicht unbedingt als erstes an Bad und WC, wenn man über die Qualität einer Wohnung spricht. Da haben die meisten Menschen wohl eher das Wohnzimmer, vielleicht auch noch den Balkon im Sinn. Doch im Alltag spielt der Zustand der häuslichen Nasszelle eine erhebliche Rolle. Das bemerken die meisten Bewohner allerdings erst dann, wenn es zu Problemen im Sanitärbereich kommt. weiter lesen

Über 200 kostenlose VOB-Musterbriefe bei bauprofessor.de (17.7.2011)
Mustervorlagen für den Schriftverkehr am Bau erfreuen sich großer Beliebtheit. Über 200 solcher VOB-Musterbriefe gibt es jetzt kostenlos zum Download bei der Bau-Suchmaschine bauprofessor.de der Weimarer f:data GmbH. weiter lesen

Absage an eine konkrete Höhe der Instandhaltungsrücklage (14.7.2011)
An die Bundesregierung sind bisher nur ganz vereinzelt Fälle herantragen worden, in denen eine beschlossene Instandhaltungsrücklage von den Wohnungseigentümern als zu niedrig bemessen empfunden wurde. weiter lesen

Hauskauf: Gekauft wie besehen (18.7.2010)
Kaum ist die Familie in ihren Altbau eingezogen, entdeckt sie die ersten Mängel und fragt sich: Muss die nicht der Verkäufer in Ordnung bringen? Nein, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), nicht wenn im Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche wirksam ausgeschlossen wurden. Ist dies der Fall, dann muss der Verkäufer die Mängel nicht in Ordnung bringen. Formulierungen wie "gekauft wie besehen" deuten darauf hin. Eine Gewährleistung für etwaige Mängel gibt es dann nicht. weiter lesen

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