ARGE Baurecht rät: Fertigstellungstermine am besten vertraglich festschreiben
24.01.2012
Terminverzögerungen gehören zu den typischen Ursachen für Streitigkeiten am Bau. Die lassen sich vermeiden, wenn Fristen und Termine bereits im Bauvertrag konkret geregelt werden. „Ärger ist dagegen programmiert, wenn im Bauvertrag keine Terminvereinbarungen enthalten sind“, weiß Baurechtsanwalt Dr. Jörg Schudnagies, Mitglied der ARGE Baurecht.
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