BMJV und BMWSB legen Eckpunktepapier für Bauen nach Gebäudetyp E vor
(20.11.2025) Am 20. November 2025 haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gemeinsam ein Eckpunktepapier zum Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt.
Derzeit muss die Baupraxis einen hohen Baustandard und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik einhalten, wenn nicht Gegenteiliges gesondert vereinbart wird. Das führt mitunter dazu, dass eine Planung und Bauausführung über den eigentlichen Bedarf hinaus gewählt werde.
Der Gebäudetyp E steht für einfaches bedarfsgerechtes Bauen. Der Gebäudetyp E ist sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Gebäudebestand möglich.
Eckpunkte zum Gebäudetyp E
Schaffung eines Gebäudetyp-E-Vertrags
Es soll eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit eröffnet werden, einen Gebäudetyp-E-Vertrag zu schließen. Der Vertrag soll ermöglichen, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren, angeknüpft an die technischen Baubestimmungen der Länder. Sei allerdings in den technischen Baubestimmungen der Länder keine Regelungen vorgesehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein. Dabei soll eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik nicht mehr stets zu einem Mangel führen, der Verbraucherschutz aber gewährleistet bleiben. Wenn die Bauparteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen, bleibt es bei den üblichen Standards.
Etablierung des Gebäudetyps E in der Praxis
Zur Etablierung des Gebäudetyp E in der Planungs- und Baupraxis sollen die geplanten zivilrechtlichen Regelungen mit einer Vielzahl von Maßnahmen begleitet werden, insbesondere vorhandene Erkenntnisse nutzbar gemacht und Wissen über den Gebäudetyp E verbreitet werden. Beispielsweise können Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte ausgewertet und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht und eine Best-Practice-Sammlung, einschließlich Verträgen, erarbeitet werden.
In einem nächsten Schritt soll ein Austausch über die Eckpunkte mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden stattfinden. Auf der Grundlage dieser Gespräche sollen anschließend praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden.
Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
„Der Gebäudetyp E ist ein bisschen wie Baupreisbremse und Bauturbo in einem. Denn einfaches Bauen kostet weniger und geht schneller. Genau dafür steht der Gebäudetyp E. Bislang wird in Deutschland fast immer nach dem Goldstandard gebaut. Dabei geht gutes und sicheres Wohnen oft auch günstiger. Nicht jeder braucht die fünfte Steckdose im Wohnzimmer. Auch auf den Handtuchheizkörper im Bad legt nicht jeder Wert, wenn es ohnehin eine Fußbodenheizung gibt. Mit dem Gebäudetyp-E-Vertrag wollen wir einen praktikablen Weg eröffnen, auf hohe Baustandards zu verzichten – wenn alle Vertragsparteien das wollen. Fachleute sind überzeugt: Dadurch lassen sich beim Bauen erhebliche Kosten sparen. Das ist wichtig in Zeiten, in denen bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Wir unterstützen damit private Bauherren bei der Verwirklichung ihres Traums vom Eigenheim. Und auch Mieterinnen und Mieter werden profitieren, wenn der Neubau von Wohnungen einfacher wird. Der Gebäudetyp E ist Teil unserer Offensive für bezahlbares Wohnen.”
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
„Wir wollen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dazu müssen wir anders bauen und das ist der Gebäudetyp E. Gebäudetyp E heißt: Wir bauen einfacher, schneller und günstiger, ohne an Qualität zu sparen. Das geht, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren: kompakte Grundrisse, robuste Materialien und weg von Schnickschnack, der den Bau verteuert. Die Pilotprojekte zeigen es längst: Fensterlüftung statt komplizierter Anlagen, weniger massive Wände, serielle Bauweise mit schlanken Konstruktionen. Auf Standards, die nicht unbedingt notwendig sind, kann verzichtet werden, um allen Beteiligten das Planen und Bauen zu erleichtern. Das gibt mehr Freiheit und sinkende Kosten für alle.”
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
ausgewählte weitere Meldung:
- Komm-X: Plattform für Monitoring der Kommunalpolitik (Bauletter vom 5.11.2025)
- Sälzer veröffentlicht Whitepaper zum KRITIS-Dachgesetz (4.9.2025)
- Bundesbauministerium: Rekordetat auch für 2026 beschlossen (31.7.2025)
- Update Euroconstruct: Aktuelle Prognosen für europäische Bausektoren (11.7.2025)
- InWIS-Studie: Wohnungsbau braucht (mehr) Fläche (23.6.2025)
- Städtebauförderung 2025 gestartet (22.5.2025)
- EU-Bauproduktenverordnung tritt am 7. Januar 2025 in Kraft (3.1.2025)
siehe zudem:
- Bauplanungsrecht sowie Bauverträge bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher über Bauverträge bei Baubuch / Amazon.de
