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Städtebauförderung 2025 gestartet

(22.5.2025) Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen ist am 16. Mai 2025 in Kraft getreten. 790 Mio. Euro stehen für städtebauliche Investitionen bereit.

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2025 

An den Kosten der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Land und Kommune je zu einem Drittel. Seit über 50 Jahren leisten Bund, Länder und Kommunen mit der Städtebauförderung einen maßgeblichen Beitrag zu lebenswerten Quartieren für die Bewohnerinnen und Bewohner sowohl in städtischen als auch in ländlichen Räumen. Die Wirkung der Städtebauförderung umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über attraktive Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung durch alle Bundesländer wurde nun die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Gewährung der Bundesförderung an die Länder zur städtebaulichen Unterstützung der Städte und Gemeinden erfolgen kann. 

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Städtebauförderung ist das wichtigste Instrument der Stadtentwicklung in Deutschland. Etwa 12.400 bislang geförderte Gesamtmaßnahmen sprechen eine deutliche Sprache. 1 Euro Städtebauförderung bewirkt durchschnittlich rund 7 Euro private und öffentliche Folgeinvestitionen. Das ist gut investiertes Geld in lebendige Gemeinschaften und lebenswerte Städte. Wir wollen deshalb die Mittel in dieser Legislaturperiode schrittweise verdoppeln. Ich danke dem Haushaltsausschuss, dass wir es geschafft haben, die Förderung auch im Jahr 2025 verlässlich weiterzuführen.”

Auszug VV Städtebauförderung 2025

Bund und Länder haben sich auf einen Verteilerschlüssel geeinigt, mit dem Ziel, die Verteilung der Bundesmittel stärker an den Problemlagen zu orientieren.

  • Programm Lebendige Zentren: Bevölkerung (40,00%), Bevölkerung 67 Jahre und älter (4,00%), ausländische Bevölkerung (6,50%), bewohnte Wohnungen bis Baujahr 1918 (18,00%), Bevölkerungsverluste >3 % (2011-2018) (5,00%), Bevölkerungsgewinne >3 % (2011-2018) (2,00%), hohe Einwohnerdichte (6,00%), niedrige Einwohnerdichte (Raster) (13,50%), öffentliche Bauinvestitionen (5,00 %)
  • Programm Sozialer Zusammenhalt: Bevölkerung (40,00%), Bevölkerung 67 Jahre und älter (5,00%), ausländische Bevölkerung (5,00%), Mindestsicherungsleistungen (6,00%), bewohnte Wohnungen bis Baujahr 1918 (8,00%), Bevölkerungsverluste >3 % (2011-2018) (20,00%), Bevölkerungsgewinne >3% (2011-2018) (4,00%), niedrige Einwohnerdichte (Raster) (3,50%), öffentliche Bauinvestitionen (8,50%)
  • Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung: Bevölkerung (40,00%), Bevölkerung 67 Jahre und älter (4,50%), Mindestsicherungsleistungen (4,00%), bewohnte Wohnungen bis Baujahr 1918 (3,00%), unbewohnte Wohnungen (9,75%), Bevölkerungsverluste >3% (2011-2018) (16,75%), Bevölkerungsgewinne >3 % (2011-2018) (2,50%), hohe Einwohnerdichte (6,25%), gemeindliche Steuerkraft (1,75%), öffentliche Bauinvestitionen (11,50%).
Verteilung der Finanzhilfen für 2025 auf die Länder
Auszug Teil 1 Artikel 1, Absatz 3 VV Städtebauförderung 2025 (Quelle: BMWSB) 

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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