Verbraucherschutz beschert dem Baustoffhandel immense Kostenrisiken
15.08.2011
Baumärkte und andere Baustofflieferanten, die mit Verbrauchern
Geschäfte machen, stehen vor einem Dilemma: „Einerseits gelten großzügige
Gewährleistungsfristen als besonders kundenfreundlich, andererseits bescheren
Sie den Händlern neuerdings unberechenbare Haftungsrisiken“, erläutert Christian
Huhn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht von der Kanzlei Eimer Heuschmid
Mehle in Bonn.
Weiterlesen