Übersicht über zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke
(29.5.2003 und 20.12.2003) Das Bundeskabinett hatte am 28. Mai 2003 den Gesetzentwurf für eine Reform des Handwerksrechts beschlossen. Demnach sollten von den 94 Handwerken, die aktuell unter Meistervorbehalt stehen bzw. standen, künftig 65 ohne Meisterbrief geführt werden können. Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss am 14. bzw. 15. Dezember 2003 sind es letztlich 53 Handwerksberufe, die ohne Meisterbrief ausgeübt werden dürfen, und 41 in "gefahrgeneigten Bereichen", die weiterhin einen Meisterbrief verlangen.
Die Ausübung folgender Gewerbe ist auch nach der Änderung der Handwerksordnung an einen Meisterbrief gebunden (Anlage A HwO):
- Maurer und Betonbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Straßenbauer
- Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer
- Brunnenbauer
- Steinmetzen und Steinbildhauer
- Stukkateure
- Maler und Lackierer
- Gerüstbauer
- Schornsteinfeger *)
- Metallbauer
- Chirurgiemechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Feinmechaniker
- Zweiradmechaniker
- Kälteanlagenbauer
- Informationstechniker
- Kraftfahrzeugtechniker
- Landmaschinenmechaniker
- Büchsenmacher
- Klempner
- Installateur und Heizungsbauer
- Elektrotechniker
- Elektromaschinenbauer
- Tischler
- Boots- und Schiffbauer
- Seiler
- Bäcker
- Konditoren
- Fleischer
- Augenoptiker *)
- Hörgeräteakustiker *)
- Orthopädietechniker *)
- Orthopädieschuhmacher *)
- Zahntechniker *)
- Friseure
- Glaser
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Vulkaniseure und Reifenmechaniker
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*) Außer in diesen sechs Berufen können sich erfahrene Gesellen auch in den
zulassungspflichtigen Handwerken selbständig machen, wenn sie sechs Jahre
praktische Tätigkeit in dem Handwerk vorweisen können, davon vier Jahre in
leitender Position.
Folgende Gewerbe können künftig auch ohne einen Meisterbrief ausgeübt werden (Anlage B HwO):
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger **)
- Betonstein- und Terrazzohersteller **)
- Estrichleger **)
- Behälter- und Apparatebauer
- Uhrmacher
- Graveure
- Metallbildner
- Galvaniseure
- Metall- und Glockengießer
- Schneidwerkzeugmechaniker
- Gold- und Silberschmiede
- Parkettleger
- Rolladen- und Jalousiebauer
- Modellbauer
- Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Holzbildhauer
- Böttcher
- Korbmacher
- Damen- und Herrenschneider
- Sticker
- Modisten
- Weber
- Segelmacher
- Kürschner
- Schuhmacher
- Sattler und Feintäschner
- Raumausstatter
- Müller
- Brauer und Mälzer
- Weinküfer
- Textilreiniger
- Wachszieher
- Gebäudereiniger
- Glasveredler
- Feinoptiker
- Glas- und Porzellanmaler
- Edelsteinschleifer und -graveure
- Fotografen
- Buchbinder
- Buchdrucker: Schriftsetzer: Drucker
- Siebdrucker
- Flexografen
- Keramiker
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Klavier- und Cembalobauer
- Handzuginstrumentenmacher
- Geigenbauer
- Bogenmacher
- Metallblasinstrumentenmacher
- Holzblasinstrumentenmacher
- Zupfinstrumentenmacher
- Vergolder
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
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**) Laut einer Pressemitteilung vom 20.3.2004 des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes soll die HwO-Novelle in Teilen verfassungswidrig sein. Demnach
verstößt die Einordnung der Handwerke des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers, des Estrichlegers und des Betonstein- und Terrazzoherstellers in die Anlage B zur
HwO gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs.1 GG.
- Monopolkommission gegen Wiederausweitung des Meisterzwangs / der Meisterpflicht (24.1.2019)
- Baugewerbe begrüßt Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Meisterpflicht (19.9.2018)
- Bundesvereinigung Bauwirtschaft identifiziert 3 große Baustellen in Deutschland (10.12.2017)
- Bestätigter FFN-Vorsitzender Karl-Hans Körner bewertet Gespräche zur Meisterpflicht positiv (9.10.2017)
- „Trennung von Bau und Verkehr war ein Fehler“: ZDB fordert Ministerium für Bau und Infrastruktur (25.9.2017)
- weitere Details...
siehe auch:
- Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
- HwO-Novelle in Teilen verfassungswidrig (20.3.2004)
- Handwerk nach dem Rangeln um die Handwerksordnung zufrieden (21.12.2003)
- Bundesregierung will das Handwerk zukunftsfest und europasicher machen (29.5.2003)