Übersicht über zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke
(29.5.2003 und 20.12.2003; zuletzt upgedatet am 9.10.2019) Das Bundeskabinett hatte am 28. Mai 2003 den Gesetzentwurf für eine Reform des Handwerksrechts beschlossen. Demnach sollen von den 94 Handwerken, die aktuell unter Meistervorbehalt stehen bzw. standen, künftig 65 ohne Meisterbrief geführt werden können. Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss am 14. bzw. 15. Dezember 2003 sind es letztlich 53 Handwerksberufe, die ohne Meisterbrief ausgeübt werden dürfen, und 41 in „gefahrgeneigten Bereichen“, die weiterhin einen Meisterbrief verlangen.
Update: Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Handwerke wieder einzuführen - siehe Beitrag vom 9.10.2019.
Die Ausübung folgender Gewerbe ist auch nach der Änderung der Handwerksordnung an einen Meisterbrief gebunden (Anlage A HwO):
- Maurer und Betonbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Straßenbauer
- Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer
- Brunnenbauer
- Steinmetzen und Steinbildhauer
- Stukkateure
- Maler und Lackierer
- Gerüstbauer
- Schornsteinfeger *)
- Metallbauer
- Chirurgiemechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Feinmechaniker
- Zweiradmechaniker
- Kälteanlagenbauer
- Informationstechniker
- Kraftfahrzeugtechniker
- Landmaschinenmechaniker
- Büchsenmacher
- Klempner
- Installateur und Heizungsbauer
- Elektrotechniker
- Elektromaschinenbauer
- Tischler
- Boots- und Schiffbauer
- Seiler
- Bäcker
- Konditoren
- Fleischer
- Augenoptiker *)
- Hörgeräteakustiker *)
- Orthopädietechniker *)
- Orthopädieschuhmacher *)
- Zahntechniker *)
- Friseure
- Glaser
- Glasbläser und Glasapparatebauer
- Vulkaniseure und Reifenmechaniker
Update: Für folgende Gewerbe soll laut Bundeskabinettsbeschluss vom 9.10.2019 die Meisterbrief wieder eingeführt werden (siehe Beitrag vom 9.10.2019):
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger **)
- Betonstein- und Terrazzohersteller **)
- Estrichleger **)
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rolladen- und Jalousiebauer
- Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Raumausstatter
- Glasveredler
- Orgel- und Harmoniumbauer
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
Folgende Gewerbe können künftig auch ohne einen Meisterbrief ausgeübt werden (Anlage B HwO):
- Uhrmacher
- Graveure
- Metallbildner
- Galvaniseure
- Metall- und Glockengießer
- Schneidwerkzeugmechaniker
- Gold- und Silberschmiede
- Modellbauer
- Holzbildhauer
- Korbmacher
- Damen- und Herrenschneider
- Sticker
- Modisten
- Weber
- Segelmacher
- Kürschner
- Schuhmacher
- Sattler und Feintäschner
- Müller
- Brauer und Mälzer
- Weinküfer
- Textilreiniger
- Wachszieher
- Gebäudereiniger
- Feinoptiker
- Glas- und Porzellanmaler
- Edelsteinschleifer und -graveure
- Fotografen
- Buchbinder
- Buchdrucker: Schriftsetzer: Drucker
- Siebdrucker
- Flexografen
- Keramiker
- Klavier- und Cembalobauer
- Handzuginstrumentenmacher
- Geigenbauer
- Bogenmacher
- Metallblasinstrumentenmacher
- Holzblasinstrumentenmacher
- Zupfinstrumentenmacher
- Vergolder
____________ | |
*) | Außer in diesen sechs Berufen können sich erfahrene Gesellen auch in den zulassungspflichtigen Handwerken selbständig machen, wenn sie sechs Jahre praktische Tätigkeit in dem Handwerk vorweisen können, davon vier Jahre in leitender Position. |
**) | Laut einer Pressemitteilung vom 20.3.2004 des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes soll die HwO-Novelle in Teilen verfassungswidrig sein. Demnach verstößt die Einordnung der Handwerke des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers, des Estrichlegers und des Betonstein- und Terrazzoherstellers in die Anlage B zur HwO gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs.1 GG. |
- 1,4% mehr Umsatz im Handwerk im Jahr 2020 (12.3.2021)
- Handwerk machte 2019 fast 4% mehr Umsatz - das Bauhauptgewerbe sogar 5,2% (15.3.2020)
- Bundesrat billigt Rückkehr der Meisterpflicht in 12 Berufen (3.1.2020)
- Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerke (9.10.2019)
- Monopolkommission gegen Wiederausweitung des Meisterzwangs / der Meisterpflicht (24.1.2019)
- weitere Details...
siehe auch:
- Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
- HwO-Novelle in Teilen verfassungswidrig (20.3.2004)
- Handwerk nach dem Rangeln um die Handwerksordnung zufrieden (21.12.2003)
- Bundesregierung will das Handwerk zukunftsfest und europasicher machen (29.5.2003)