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Bundesrat billigt Rückkehr der Meisterpflicht in 12 Berufen

(3.1.2020) In zwölf Handwerksberufen kehrt die Meisterpflicht zurück. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz am 20. Dezember 2019 in seiner 984. Sitzung gebilligt. Konkret wird die Zulassungspflicht in folgenden Handwerken wieder eingeführt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Raumausstatter
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller.

Diese zwölf Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die die Meisterpflicht 2004 abgeschafft worden war - siehe Beitrag „Übersicht über zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke“. Mit der damaligen Reform wollte die Bundesregierung Impulse für Unternehmensgründungen geben.

Foto © Mapei 

Ziel: Mehr Qualität und Nachwuchs

Mit der Wiedereinführung der Zulassungspflicht nach 15 Jahren reagieren Bundesregierung und Bundestag auf schwindende Ausbildungszahlen und abnehmende Qualität: Die genannten Berufe sollen wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden.

Eigene Initiative der Länder

Der Bundesrat hatte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben - zumal er sich in einer eigenen Initiative bereits im Februar 2019 für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Berufen ausgesprochen hatte.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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