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IG BAU nimmt Schlichterspruch zu Bau-Mindestlöhnen an


  

(9.1.2020) Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gibt grünes Licht für die neuen Bau-Mindestlöhne, die Schlichter Prof. Dr. Rainer Schlegel Ende 2019 vorgelegt hatte - siehe Beitrag vom 19.12.2019. „Jetzt sind die Arbeitgeber am Zug, den Weg für eine Anhebung der Lohnuntergrenzen auf dem Bau endgültig freizumachen“, sagte heute der IG BAU-Bundesvorsitzende, Robert Feiger. Von den neuen Mindestlöhnen würden laut IG BAU bundesweit mehr als 200.000 Bauarbeiter profitieren.

„Es ist wichtig, dass mit den Mindestlöhnen erneut ‚Lohn-Stoppschilder‘ nach unten gesetzt werden. Andernfalls würde der faire Wettbewerb auf dem Bau aus den Fugen geraten“, warnte Herr Feiger. Weigerten sich die Arbeitgeber, den Schlichterspruch anzunehmen, drohe die Lohnuntergrenze auf dem Bau auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns abzusacken. „Genau das wäre allerdings ein Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland. Sie würden all die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abdrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern“, sagte Carsten Burckhardt, der im IG BAU-Bundesvorstand für das Bauhauptgewerbe verantwortlich ist.

Schon deshalb erwartet die Bau-Gewerkschaft, dass der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) den Schlichterspruch akzeptieren. Am Freitag, den 17.1.2020 läuft die Frist hierfür ab.

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