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Zustimmung der Arbeitgeber zu Bau-Mindestlöhnen


  

(19.1.2020) Nach der Abstimmung in den Landesverbänden des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) fand der Schiedsspruch zu den Bau-Mindestlöhnen (siehe Beitrag vom 19.12.2019) auch auf Arbeitgeberseite die notwendige Mehrheit. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatte bereits am 7.1.2020 die Annahme erklärt  (siehe Beitrag vom 9.1.2020).

Zur Erinnerung: Der Schiedsspruch von Prof. Dr. Rainer Schlegel, dem Nachfolger von Bundesminister a.D. Wolfang Clement als Schlichter bei Bau-Ta­rif­konflikten, sieht eine Laufzeit vom 1.2.2020 bis lediglich 31.12.2020 vor; aber erst am 1.4.2020 erhöhen sich ...

  • der Mindestlohn 1 um 35 Cent (+2,9%) auf 12,55 Euro,
  • der Mindestlohn 2 West im Sinne des Inflationsausgleichs um 20 Cent (+1,3%) auf 15,40 Euro und
  • der Mindestlohn 2 Berlin um 20 Cent  (+1,3%) auf 15,25 Euro.

Nun werden die Sozialpartner umgehend die Erstreckung der Regelungen auf alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragen.

Die IG BAU begrüßt die Annahme des Schlichterspruchs durch die Arbeitgeber und rechnet mit mehr als 200.000 Bauarbeitern, die von den höheren Mindestlöhnen profitieren.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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