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Arbeitgeber lehnen  Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn ab


  

(8.4.2022) Der Schiedsspruch im Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn am 24. März wird von der Arbeitgeber-Ta­rif­gemeinschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) abgelehnt. Im Kern sieht/sah der Schiedsspruch folgende Punkte vor:

  • Laufzeit vom 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2024
  • Erhöhung Mindestlohn 1 um jeweils 60 Cent (ca. 4,6 Prozent) zum 1. Mai 2022, 1. April 2023 und 1. April 2024.
  • Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich schuldrechtlich, nachfolgende Mindestlohnanpassungen zunächst in den Jahren 2025 und 2026 nach der Inflationsrate und ab Ende 2026 nach dem dann bestehenden Verhältnis zum Ecklohn festzulegen.
  • „Einfrieren“ des Mindestlohns 2 auf bisherigem Niveau bis 31. Dezember 2022 und Wegfall ab 1. Januar 2023.

Gründe für die Ablehnung des Schlichterspruchs nennen die Arbeitgeber mehrere:

  • Zum einen stelle die vorgeschlagene Erhöhung eine nicht zu rechtfertigende Verteuerung einfachster Tätigkeiten im Baugewerbe dar.
  • Zum anderen blicke die Baubranche in Folge des Ukraine-Kriegs besorgt in die Zukunft; die aktuelle Preis- und allgemeine wirtschaftliche Entwicklung würden wenig Spielraum zulassen; verlässliche Prognosen seien derzeit nicht möglich.

Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, erklärte: „Der Automatismus, einen einheitlichen Branchenmindestlohn erst an eine Inflationsrate zu koppeln und danach exakt mit den höheren Tarifentgelten anzupassen, stellte sich auf Seiten der Arbeitgeber als eine zu große Selbstbeschränkung freier Tarifverhandlungen dar. Hinzu kommt, dass diese Vereinbarung keine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht.“

Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), ergänzte: „Eine vernünftige Tarifpolitik muss auf die momentan unüberschaubare Branchensituation Rücksicht nehmen, vorsichtig vorausschauend agieren und Planungssicherheit geben. Wir werden die Festlegung der Höhe eines eigenständigen Bau-Mindestlohns weder dem Gesetzgeber noch dem Zufall überlassen.“

IG BAU: „Zukunft der Bauwirtschaft steht auf dem Spiel“

Die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatte bereits am 31. März dem Bundesvorstand empfohlen, dem Mindestlohn-Schlich­terspruch von Professor Dr. Rainer Schlegel zuzustimmen - siehe Beitrag vom 31.3.2022. Und so kritisiert IG BAU-Chef Robert Feiger denn auch die Arbeitgeber: „Das ist unverantwortlich, das gefährdet die Zukunft der Bauwirtschaft. Die Unternehmen haben damit eine große Chance verpasst.“ Die Folge davon sei die Abschaffung dieser Lohnuntergrenze in der Baubranche. „Ein fairer Wettbewerb scheint für die Bauunternehmen keine feste Größe mehr zu sein. Denn jetzt haben vor allem diejenigen Firmen einen Vorteil, die nicht tarifgebunden sind. Ob das wirklich intelligent ist, wage ich zu bezweifeln,“ befürchtet Herr Feiger.

Wie geht es weiter?

Die Arbeitgeberseite signalisiert, dass sie offen für weitere Verhandlungen ist. Auch wenn ein Branchenmindestlohn nach momentaner Arbeitsmarktlage nicht zwingend kurzfristig nötig erscheint, ist weiterhin die Bereitschaft vorhanden, einen einheitlichen Bau-Mindestlohn zu verabreden. In der Schlichtung wurden hierfür bereits 13 Euro genannt. Jutta Beeke sowie Uwe Nostitz stellten fest, dass die Beratungen des Schiedsspruchs in den Gremien der Arbeitgeber zwar zur Ablehnung führten, gleichzeitig aber auch Spielräume aufgezeigt hätten.

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