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Schiedsspruch für 2020 im Bau-Mindestlohnkonflikt


  

(19.12.2019) Prof. Dr. Rainer Schlegel, der Nachfolger von Bundesminister a.D. Wolfang Clement als Schlichter bei Bau-Ta­rif­konflikten, legte im aktuellen Mindestlohn-Tarifkonflikt des Bauhauptgewerbes nach mehr als 14-stündigen Verhandlungen einen Vorschlag vor, den die Beisitzer der Tarifvertragsparteien mehrheitlich mittragen. Der Schiedsspruch sieht eine Laufzeit vom 1.2.2020 bis 31.12.2020 vor; aber erst am 1.4.2020 erhöhen sich ...

  • der Mindestlohn 1 um 35 Cent auf 12,55 Euro,
  • der Mindestlohn 2 West um 20 Cent auf 15,40 Euro und
  • der Mindestlohn 2 Berlin um 20 Cent auf 15,25 Euro.

Über diesen Schiedsspruch müssen die Gremien der Sozialpartner abschließend bis zum 17.1.2020 entscheiden.

Die Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, Dipl.-Kffr. Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, erklärte: „Unser Ziel der Schaffung eines einheitlichen und leicht zu kontrollierenden Bau-Mindestlohns wurde nicht erreicht. Der Vorschlag vermeidet aber eine längere Mindestlohn-Lücke." Der alternierende Verhandlungsführer Dipl.-Ing. Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, merkt kritisch an, dass der Knackpunkt der Verhandlungen - die zukünftige Mindestlohn-Struktur - nicht gelöst sei, sondern nur verschoben wurde.

Im Falle der Annahme des Schiedsspruchs werden die Sozialpartner die Erstreckung der Regelungen auf alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragen.

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