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+3% und +2,75% über 23 Monate: Tarifabschluss im GaLaBau in der zweiten Verhandlungsrunde

(23.7.2019) Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat sich mit der IG BAU auf einen Tarifabschluss für die rund 120.000 gewerblichen und angestellten Landschaftsgärtner geeinigt. Der neue Tarifvertrag im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau ist demnach zweigeteilt:

  • Ab dem 1. August 2019 erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten in Deutschland für elf Monate eine Lohn- bzw. Gehaltserhöhung von 3%.
  • Ab dem 1. Juli 2020 gibt es dann weitere 2,75% für 12 Monate.

Zudem läuft die bereits früher vereinbarte Ost-West-Angleichung weiter. Die bisherigen Angleichungsschritte von 0,5% pro Jahr werden fortgeführt, so dass die Löhne der ostdeutschen Bundesländer zum 1. August 2019 auf 98,5% und zum 1. Juli 2020 auf 99% des Westniveaus angehoben werden. Die Sonderregelung für Berlin bei den Löhnen bleibt erhalten. Und für die unterste Lohngruppe 7.6 wurde für die ersten elf Monate ein Stundenlohn von 10,70 Euro vereinbart, ab dem 1. Juli 2020 steigt der Stundenlohn auf 10,90 Euro.

 „Bei den Verhandlungen haben wir uns davon leiten lassen, die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen des Tarifabschlusses für die GaLaBau-Branche in Zeiten des Fachkräftemangels vertretbar zu gestalten. Um es aber klar zu sagen: Angesichts der aktuellen Lage in Europa und den damit nicht absehbaren politischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten, sind wir bis an unsere Grenzen gegangen“, so Uwe Keller-Tersch, Verhandlungsführer des BGL und Vorsitzender des Tarifausschusses. „Wir haben damit die Belastungsgrenze der Firmen erreicht. Denn trotz der guten Umsätze im GaLaBau erwirtschaften noch immer nicht alle Betriebe im Garten- und Landschaftsbau die notwendigen Renditen. Nichtsdestotrotz haben wir jetzt für 23 Monate Planungssicherheit für die Betriebe erzielen können“, so Uwe Keller-Tersch.

Mehr Geld für Azubis

Die Attraktivität des Berufs für junge Menschen soll mit dem Tarifabschluss ebenfalls weiter gestärkt werden. Die Tarifparteien vereinbarten in den Verhandlungen eine weitere Anhebung in der Ausbildungsvergütung. Demzufolge erhöht sich die Ausbildungsvergütung ...

  • ab dem 1. August 2019 um 35 Euro und
  • ab dem 1. Juli 2020 um weitere 40 Euro.

So verdient ein Auszubildender ab dem 1. Juli 2020 ...

  • im ersten Ausbildungsjahr 900 Euro im Monat,
  • im zweiten dann 1.000 Euro und
  • im dritten dann 1.100 Euro.

Der Verhandlungsführer des BGL, Uwe Keller-Tersch, begrüßte das Ergebnis: „Damit ermöglichen wird den GaLaBau-Betrieben in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte und motivierte Auszubildende zu beschäftigen und gleichzeitig bieten wir den jungen Menschen eine starke berufliche Perspektive. Wir sind überzeugt, dass die GaLaBau-Branche von dieser Regelung sehr profitieren wird.“

In den Tarifgesprächen wurde auch über die Höhe einer Überstundenregelung für volljährige Auszubildende gesprochen. Die Tarifparteien waren sich einig, dass auch in dieser wichtigen Frage tragfähige Lösungen entwickelt werden müssen und vereinbarten im Rahmen der Sozialpartnergespräche hierüber weiter zu beraten.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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