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Tarifabschluss im GaLaBau:  3% Lohnerhöhung sofort und 2,4% im Oktober 2018

(6.11.2017) Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich nach drei Verhandlungsrunden über einen Tarifabschluss für die GaLaBau-Branche geeinigt. Der neue Tarifvertrag ...

  • läuft insgesamt 22 Monate und
  • bringt ab dem 1. November 2017 eine Erhöhung von 3% und
  • sieht eine weitere Erhöhung von 2,4% ab dem 1. Oktober 2018 vor.

Mit dem Novembergehalt wird außerdem eine Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro ausgezahlt. Des Weiteren wurde die Vergütung der untersten Lohngruppe 7.6 für Arbeitnehmer, die mit einfachsten, schematischen Arbeiten beschäftigt werden, ab dem 1. November 2017 auf 10 Euro und ab dem 1.Oktober 2018 auf 10,20 Euro erhöht. Ferner wurde die Laufzeit der Ausbildungsvergütungen an die Lohn-und Gehaltstarifverträge angeglichen, so dass alle Entgelttarifverträge erstmals zum 31.Juli 2019 kündbar sind.

Tarifabschluss verspricht den Unternehmen Planungssicherheit

Der neue BGL-Verhandlungsführer Uwe Keller-Tersch kommentiert das Verhandlungsergebnis so: „Wir Arbeitgeber sind in den Verhandlungen bis an die Belastungsgrenze der Firmen gegangen und das Tarifergebnis bezüglich der Entgelterhöhung ist sicher kein Grund zum Jubeln. Insbesondere unsere Mitglieder in den neuen Bundesländern sehen sich aufgrund der zwei Ost-West-Angleichungs­schritte einem Kraftakt ausgesetzt. Gleiches gilt auch für die Betriebe in der Fläche, die nicht so sehr von der guten Konjunktur profitieren. ... Die Verhandlungen waren jedoch geprägt von der hervorragenden Konjunktur im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und der guten Zukunftsperspektive der Branche. Ebenfalls spielten das Thema Fachkräftemangel und der Wettbewerb um jeden Arbeitnehmer in Konkurrenz zu anderen Branchen in die Verhandlungen hinein. Positiv ist aber, dass es uns aufgrund der langen Laufzeit gelungen ist, eine fast zweijährige Planungssicherheit für die GaLaBau-Unternehmer herzustellen.“

Änderungen beim Ausbildungstarifvertrag

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf neue Vergütungsstrukturen bei den Auszubildenden geeinigt. So sieht der neue Ausbildungstarifvertrag keine Differenzierung zum 18. Lebensjahr mehr vor. Die zwei- und dreijährigen Ausbildungsvergütungen wurden nun angepasst. Demzufolge wird die Ausbildungsvergütung für alle Auszubildende ab dem 1. November 2017 ...

  • im ersten Lehrjahr monatlich 800 Euro,
  • im zweiten Lehrjahr 900 Euro und
  • im dritten bzw. letzten Lehrjahr 1000 Euro betragen.

Ab 1. August 2018 werden die zwei- und dreijährigen Azubi-Vergütungen um 25 Euro angehoben. „Damit haben wir die Ausbildung im GaLaBau erneut gestärkt, die für uns ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel ist“, stellte Keller-Tersch hierzu fest. „Auch wenn hier weitere Zugeständnisse gemacht wurden, ist dies mit Blick auf die Zukunftssicherung der Branche richtig und wird sich langfristig positiv auswirken, davon bin ich gemeinsam mit Frau Fehmer und meinen Kollegen im BGL-Tarifausschuss überzeugt“.

Sozialpartnervereinbarung

Zusätzlich haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine Sozialpartnervereinbarung geeinigt. Es werden in der Branche ergebnisoffene Gespräche über wichtige Themen im nächsten Jahr, wie z.B. betriebliche Altersvorsorge, Altersübergang, Weiterbildung und -qualifizierung, Wiedereingliederung usw. geführt, die eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Tarifverträge sicherstellen.

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