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Verhandlungsergebnis zum Mindestlohn im Bauhauptgewerbe bestätigt


  

(5.11.2017) Die Gremien der Tarifpartner haben das am 18. Oktober erzielte vorläufige Verhandlungsergebnis bestätigt. Damit steigen ab dem 1. Januar 2018 die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten auf 12,20 bzw. 15,20 Euro. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Die Allgemeinverbindlichkeit wird nun beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt. Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt.

Das Ergebnis im Einzelnen:

  • Mindestlohn 1 (Ost und West): Ab 1. Januar 2018 von 11,30 auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 auf 12,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 4%.
  • Mindestlohn 2 (West): Ab 1. Januar 2018 von 14,70 auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 auf 15,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7%.
  • Mindestlohn 2 (Berlin): Ab 1. Januar 2018 von 14,55 auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 auf 15,05 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7%.

Neben der Höhe der Mindestlöhne wurde auch vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die unter anderem prüfen soll, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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