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Mindestlohn-Tarifrunde für das Bauhauptgewerbe mit Ergebnis abgeschlossen


  

(18.10.2017) Nach 14-stündigen Verhandlungen haben sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf eine Erhöhung der Mindestlöhne für das Bauhauptgewerbe geeinigt. Demnach steigen die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten folgendermaßen:

  • Mindestlohn 1 (Ost und West): Ab 1. Januar 2018 von 11,30 auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 auf 12,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 4%.
  • Mindestlohn 2 (West): Ab 1. Januar 2018 von 14,70 auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 auf 15,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7%.
  • Mindestlohn 2 (Berlin): Ab 1. Januar 2018 von 14,55 auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 auf 15,05 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7%.

Darüber hinaus wurde vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die u.a. Möglichkeiten erarbeiten soll, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann.

Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet am 31. Dezember 2019.

Dipl.-oec. Andreas Schmieg, HDB-Vizepräsident und Verhandlungsführer der Arbeitgeber resümierte heute (18. 10.) in Frankfurt am Main: „Der nach schwierigen Diskussionen gefundene Kompromiss trägt der guten Baukonjunktur Rechnung, er stärkt die Attraktivität der Baubranche für Nachwuchskräfte und sichert die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Bauunternehmen gegenüber europäischen Mitbewerbern.“

Zur Erinnerung: Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern. Er wird für Facharbeiter gezahlt.

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