BMWSB - Bauministerium

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Alt-Moabit 140
D - 10557 Berlin
Telefon: +49 30 183050
URL: bmwsb.bund.de
Von 1949 bis 1998 war das Bundesbauministerium (BMBau) eigenständig. 1998 begann dann die Odyssee des Ministeriums: Von 1998 bis 2005 war das Bauministerium Teil des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen „(BMVBW)“ und von 2005 bis 2013 Teil des „Bun­­des­­mi­nis­te­riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ (BMVBS, dann BMVI). Von 2013 bis 2018 gehörte dann das Bauressort zum Bundesministerium für Umwelt, Natur­schutz, Bau und Reaktor­sicher­heit „(BMUB)“. Von 2018 bis 2021 war das Bauministerium endgültig degradiert und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat „(BMI)“ zugeordnet.
Seit dem 08.12.2021 gibt es nun als Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wieder ein eigenständiges Bundesbauministerium. Seit dem 06.05.2025 heißt die Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD).

Immobilienweisen übergeben Frühjahrsgutachten der Immobilienwirtschaft 2026 (11.2.2026)
Im Frühjahrgutachten 2026 fordert die Immobilienwirtschaft echte Strukturreformen. Dabei seien auch Kommunen die entscheidenden Akteure beim Wohnungsbau.

Ergebnisse des Frühjahrsgutachtens der Immobilienwirtschaft 2026 (11.2.2026)
Am 10. Februar 2026 hat ZIA-Präsidentin Iris Schöberl das Frühjahrsgutachten des Rates der Immobilienweisen an die Parlamentarische Staatssekretärin im BMWSB, Sabine Poschmann übergeben. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Ab 3. Februar: Bessere Konditionen für genossenschaftliches Wohnen (2.2.2026)
Die Fördermittel für das Bundesprogramm genossenschaftliches Wohnen werden in diesem Programmjahr von 15 Mio. Euro auf 24,9 Mio. Euro erhöht. Ab dem 3. Februar 2026 gelten verbesserte Konditionen, steigen Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschuss.

DWA: Parlamentarischer Abend zur wasserbewussten Stadtentwicklung (15.1.2026)
Die wasserbewusste Stadtentwicklung braucht einen zukunftsweisenden rechtlichen Rahmen, kommunalen Konsens und starke kommunale Unternehmen.

Neuregelungen 2026 für ausführende Baugewerke (6.1.2026)
Ab 2026 treten für die Baubranche deutlich verschärfte Schutz-, Anzeige- und Nachweispflichten in Kraft. Sie betreffen insbesondere den Umgang mit Asbest, die Organisation von Baustellen, die Trennung und Verwertung von Abfällen sowie die Anforderungen an Bauprodukte.

Neuregelungen 2026 für planende Baugewerke (6.1.2026)
Beschleunigte Genehmigungsverfahren, verschärfte Energieanforderungen und verbindliche digitale Standards verändern Planung, Nachweisführung und Projektabwicklung. Der Überblick zeigt die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen für Architekten und Ingenieure.

Neuregelungen 2026: Bauwirtschaft und Immobilienverwaltung im Überblick (5.1.2026)
Ab 2026 greifen zahlreiche rechtliche, technische und förderrechtliche Neuerungen. Planer, Ausführende und Immobilienverwalter sind unmittelbar betroffen.

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