Bau-Turbo inklusive: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
(18.6.2025) Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Damit sollen nun die Kommunen die Möglichkeit erhalten, vor Ort flexibler zu bauen.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, das Baugesetzbuch zu ändern, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie z.B. Kitas, können ebenfalls zugelassen werden. So schafft der Bau-Turbo bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen finanziellen Entlastung für die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von mehr als 2,5 Mrd. Euro.
Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzentwurfes
Neueinführung § 246e (Bau-Turbo)
Erlaubt befristet (bis zum 31. Dezember 2030) ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies erlaube durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen.
Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB
Der § 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So soll z.B. in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.
Anpassung § 34 Absatz 3b BauGB
Der § 34 Absatz 3b BauGB eröffnet nun zusätzlich die Möglichkeit, im unbeplanten Innenbereich neue Wohngebäude zu errichten – selbst dann, wenn diese sich nicht in den vorhandenen Bebauungszusammenhang einfügen.
Stärkung des Umwandlungsschutzes
Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 5 Jahre verlängert.
Einfacher zur Nachverdichtung
Zukünftig kann auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, z.B. bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.
Öffnung von Außenbereichen
In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.
Durchmischung von Quartieren
Strenge Immissionsrichtwerte und technische Vorgaben zum anlagenbezogenen Lärm erschweren Bauvorhaben durch einen erhöhten Investitionsaufwand für Lärmschutzmaßnahmen. Durch Änderungen im Baugesetzbuch sollen Kommunen künftig die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen hiervon abzuweichen – etwa bei der Festlegung von Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung bestimmter Innenraumpegel. So können durch innovative Lärmschutzkonzepte künftig vermehrt Wohnbauprojekte in der Nähe von Gewerbebetrieben realisiert werden.
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden
Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bestehen. Die Möglichkeit für die Bundesländer Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen wird verlängert, was den Kommunen eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort zu steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.
Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Kabinettfassung des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung steht hier als PDF-Download zur Verfügung.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Bundesministerium der Finanzen
- BAUBILD by Stephan Falk
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siehe zudem:
- Baupolitik, Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), Baubranche, Architektur und Ingenieurbau bei BAULINKS.de
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