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Bundesministerium der Finanzen

Baulinks-Beiträge

Haushaltsausschuss stellt für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 12 Mrd. Euro bereit

Haushaltsausschuss stellt für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 12 Mrd. Euro bereit

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Bereinigungssitzung am 4. September 2025 nur geringfügige Änderungen am Regierungsentwurf (21/500) für den Einzelplan 25 vorgenommen. Weiterlesen

Bundesbauministerium: Rekordetat auch für 2026 beschlossen

Bundesbauministerium: Rekordetat auch für 2026 beschlossen

Am 30. Juli 2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sowie die aktualisierte Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steigt auf 7,6 Mrd. Euro in 2026. Weiterlesen

Bundeskabinett beschließt Rekordmittel für sozialen Wohnungsbau

Bundeskabinett beschließt Rekordmittel für sozialen Wohnungsbau

Am 24. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den zweiten Regierungsentwurf des Haushalts 2025, die Eckwerte des Haushalts 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steigt dabei auf 7,4 Mrd. Euro in 2025 und auf 7,6 Mrd. Euro in 2026. Weiterlesen

Statements zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Statements zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Industrie- und Interessenverbände äußern sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Sicherung von Wohnraum, der am 18. Juni 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Weiterlesen

Bau-Turbo inklusive: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Bau-Turbo inklusive: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Am 18. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Der § 246e (Bau-Turbo) erlaubt ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Weiterlesen

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