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Bundeskabinett beschließt Rekordmittel für sozialen Wohnungsbau

(24.6.2025) Am 24. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den zweiten Regierungsentwurf des Haushalts 2025, Eckwerte des Haushalts 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) steigt dabei von 6,7 Mrd. Euro in 2024 auf 7,4 Mrd. Euro in 2025 und in 2026 nochmals auf 7,6 Mrd. Euro.

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) bei der Vorstellung der zentralen Eckpunkte des Wohnungsbau-Turbos. (Foto: Stephan Falk, BAUBILD.COM) 

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit der Zündung des Bau-Turbos haben wir in der vergangenen Woche die Grundlage dafür geschaffen, dass künftig deutlich schneller gebaut, aufgestockt und nachverdichtet werden kann. Jetzt legen wir mit dem Investitions-Turbo nach. Mit Rekordmitteln für den sozialen Wohnungsbau schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Trendumkehr gelingt und wir den Bestand an Sozialwohnungen endlich wieder erhöhen. Von 2025 bis 2029 stellt der Bund die Rekordsumme von insgesamt 23,5 Mrd. Euro zur Verfügung.”

Seit der Revitalisierung des sozialen Wohnungsbaus 2022 kommt eine Summe von 31,15 Mrd. Euro zusammen. Zudem sind im Klima- und Transformationsfonds sowie im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität weitere Mittel für das BMWSB vorgesehen. Insgesamt wurden aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität über 11 Mrd. Euro für den Wohnungsbau eingeplant.

„Gutes Wohnen braucht auch ein lebenswertes Wohnumfeld, egal ob auf dem Land oder in der Stadt. Bis 2029 verdoppeln wir daher die jährlichen Mittel für die Städtebauförderung schrittweise auf 1,58 Mrd. Euro. Damit ist der Haushalt des Bauministeriums einer der zentralen Investitions- und Zukunftshaushalte des Bundes”, so Verena Hubertz weiter.

Foto: Stephan Falk, BAUBILD.COM 

Überblick der wichtigsten Investitionen des BMWSB

  • Sozialer Wohnungsbau: Für 2025 stehen Programmmittel von 3,5 Mrd. Euro bereit. Für 2026 sind 4 Mrd. Euro vorgesehen, für 2027 weitere 5 Mrd. Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Mrd. Euro.
  • Programm Junges Wohnen: Verdopplung der Mittel
  • Neubauprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN): 2025 und 2026 jeweils 1,1 Mrd. Euro
  • Neubauprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): 2025 und 2026 jeweils 650 Mio. Euro
  • Wohneigentumsförderung für Familien: 2025 und 2026 jeweils 250 Mio. Euro
  • Sanierungsprogramm Jung kauft Alt: 2025 und 2026 jeweils 350 Mio. Euro
  • Sanierungsprogramm Gewerbe zu Wohnen: unterjähriger Start 2025 mit 60 Mio. Euro und 2026 mit 360 Mio. Euro 

Hinweis: Sämtliche im neuen „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ ausgebrachten Programme werden künftig zu zwei Themenbereichen „Neubau” und „Sanierung” zusammengeführt.  

  • Städtebauförderung: 2025 mit 790 Mio. Euro; entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, 2026 Anhebung der Programmmittel auf 1 Mrd. Euro, 2027 auf 1,2 Mrd. Euro, in 2028 auf 1,4 Mrd. Euro und in 2029 auf 1,58 Mrd. Euro.
  • Energetische Stadtsanierung (im Klima- und Transformationsfonds): 2025 und 2026 jeweils 75 Mio. Euro
  • Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume: Sicherung der Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte. Ab 2026 zusätzliche Mittel für den Breitensport im Einzelplan des BMWSB. Ebenso im Klima- und Transformationsfonds festgeschrieben. 
  • Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen: 2025 mit 12,5 Mio., 2026 mit 15 Mio. Euro

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