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Haushaltsausschuss stellt für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 12 Mrd. Euro bereit

(7.9.2025) Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Bereinigungssitzung am 4. September 2025 nur geringfügige Änderungen am Regierungsentwurf (21/500) für den Einzelplan 25 vorgenommen. Insgesamt beträgt der Haushalt im Einzelplan 25 für 2025 rund 12 Mrd. Euro. Davon 7,4 Mrd. Ausgaben sowie 4,7 Mrd. Euro als Verpflichtungsermächtigungen. Hinzu kommen Programmmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Foto: Stephan Falk, BAUBILD.COM 

Aktuell stehen für die Förderung strategischer Regionalentwicklungskonzepte nicht mehr 4 Mio. Euro, sondern nur 2 Mio. Euro zur Verfügung. Im Gegenzug erhöhen sich die Verpflichtungsermächtigungen dieses Haushaltstitels bis zum Jahr 2028 um 2 Mio. Euro. Der Titel „Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik” wird für 2025 um 4,37 Mio. Euro auf damit 21,64 Mio. Euro ausgebaut. Die für die „Förderung zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten und deren Infrastruktur” ursprünglich eingestellten 2,5 Mio. Euro werden restlos gestrichen. Das Gleiche gilt für die im Regierungsentwurf geplanten Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe.

Zudem soll es weniger Geld für Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich geben. Von den geplanten 10 Mio. Euro werden 2 Mio. Euro gestrichen. Erhöht werden die Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes um 2 Mio. Euro auf nun 5,3 Mio. Euro.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Haushaltsausschuss hat den Etat des Bundesbauministeriums aufgestockt, dafür sind wir sehr dankbar. Mit Rekordinvestitionen von 23,5 Mrd. Euro bis 2029 in den sozialen Wohnungsbau und einer Verstetigung der Mittel für unsere Neubauförderprogramme setzen wir die Investitionsoffensive im Wohnungsbau fort.” 

Haushalt 2025: Maßnahmen für den Einzelplan 25

  • Wohngeld: bedarfsgerechte Erhöhung der Ausgaben um 210 Mio. Euro auf 2,36 Mrd. Euro
  • Sozialer Wohnungsbau: Neue Programmscheibe in Höhe von 3,5 Mrd. Euro
  • Städtebauförderung: Neue Programmscheibe der Städtebauförderung in Höhe von rund 790 Mio. Euro

Haushalt 2025: Klima- und Transformationsfonds (KTF)

  • Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermittel in Höhe von 75 Mio. Euro
  • Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel: Neue Förderrunde in Höhe von 80 Mio Euro 
     

Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (zuvor im KTF)

  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): Neue Programmscheibe in Höhe von 600 Mio. Euro
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN): Neue Programmscheibe in Höhe von rund 1,11 Mio. Euro
  • Gewerbe zu Wohnen (GzW) startet 2026: Mittel in 2025 zur Vorbereitung des Programmstarts sind bereitgestellt
  • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF): Neue Programmscheibe in Höhe von 350 Mio. Euro
  • Jung kauft Alt (JkA) wird mit 350 Mio. Euro weitergeführt
  • Sanierung kommunaler Sportstätten: Programmscheibe in Höhe von 333 Mio. Euro

„Wir wollen aber nicht nur mehr und günstiger Bauen, sondern auch besser zusammenleben. Der Deutsche Bundestag beabsichtigt daher, rund 1 Mrd. Euro in die Ertüchtigung von Sportanlagen und Schwimmbädern in dieser Legislatur auszubringen. Davon sind im Haushalt 2025 bereits 333 Mio. Euro an frischen Programmmitteln ausgebracht. Damit der Ball wieder rollt, die Dusche wieder funktioniert und der Sportkurs wieder stattfinden kann. Wir steigern damit die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden und modernisieren Stück für Stück unser Land. Der Haushalt des Bundesbauministeriums leistet als gewichtiger Investitionshaushalt hierfür einen entscheidenden Beitrag,” so Verena Hubertz weiter. 

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