Blendende Dachziegel müssen eventuell ausgetauscht werden
(22.10.2019) Fühlt sich ein Hauseigentümer durch glasierte Dachziegel seines Nachbarn geblendet, kann ein Gericht nur aufgrund seines persönlichen Eindrucks bei einem Ortstermin entscheiden. Denn Grenzwerte für Lichtreflexe gibt es nicht. Blenden die Ziegel jedoch zu stark, muss sie der Nachbar entfernen - darauf weist aktuelle die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Der Fall: Der Eigentümer eines Einfamilienhauses hatte sein Dach zunächst mit hochglänzenden Dachpfannen eindecken lassen. Zwei Jahre später ließ er einen Großteil gegen eine matt glasierte Variante austauschen. An den Dachrändern und am Dachfirst blieben die Hochglanzpfannen allerdings liegen.
Der Nachbar konnte sich mit dem immer noch glänzenden Dach jedoch nicht abfinden: Aus seiner Sicht blendete es so stark, dass er Garten, Wohn- und Esszimmer seines Hauses mitunter nur noch mit gesenktem Kopf nutzen konnte - besonders tagsüber im Frühjahr und Sommer sowie im Winter in Vollmondnächten. Der Nachbar klagte schließlich vor Gericht darauf, die Blendwirkung zu verringern.
Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, wonach die hochglänzenden Dachpfannen gegen weniger lichtreflektierende auszutauschen waren. Das Gericht hat dazu im Rahmen eines Ortstermins festgestellt, dass die Blendwirkung der matten Dachpfannen nur unwesentlich sei. Aber die hochglänzenden Dachziegel blendeten so stark, dass sie eine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes darstellen. Das Gericht betonte, dass der persönliche Eindruck vor Ort entscheidend war. (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 9. Juli 2019, Az. 24 U 27/18)
„Wichtig sind im Einzelfall die Dauer der Blendwirkung, die Intensität der Lichtreflexe und die daraus folgenden Auswirkungen für die Nutzung des betroffenen Grundstücks. Feste Grenzwerte für Lichtreflex-Immissionen gibt es nicht“, so Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
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