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Brandüberschlag an der Traufe mit Brandschutzplatten aufhalten

(22.10.2019) Ein Gebäude muss zu angrenzenden Gebäuden bzw. Grundstücksgrenzen Mindest-Abstände einhalten, um einerseits eine gewisse Nutzungsqualität durch ausreichende Belichtung und Belüftung zu erreichen, und andererseits einen ausreichenden Brandschutz sicherzustellen. Wird bei Bauvorhaben ein vorgeschriebener Grenzabstand unterschritten, erfordert dies ergänzende Maßnahmen zur Vermeidung von Brandeinträgen bzw. Brandüberschlägen.

Brandschutzplatten ermöglichen in diesem Kontext eine konstruktive Ertüchtigung von Dachüberständen. So wird beispielsweise mittels einer einlagigen Beplankung mit einer 25 mm dicken Aestuver-Brandschutzplatte eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten erreicht. Damit wird also verhindert, dass über einen Zeitraum von 90 Minuten ein Brandeintrag in die nach oben geschlossene Dachkonstruktion erfolgt.

Die Montage am Dachstuhl ist einfach: Die Bekleidung wird unterseitig, seitlich und teilweise auch oberseitig ausgeführt. Eine Verarbeitung ohne Beschichtung im Außenbereich ist möglich, alternativ kann auch eine Beschichtung mit einem nichtbrennbaren Putz- und Armierungssystem sowie Farbanstrich ausgeführt werden.

Zur Erinnerung: Aestuver-Brandschutzplatten sind als nicht brennbar in der Baustoffklasse A1 gemäß DIN 4102 und DIN EN 13501-1 klassifiziert. Sie verfügen über eine besonders gute Wasserbeständigkeit und sind außerdem klima- und frostbeständig. Daher können sie ohne zusätzliche Beschichtung im Außenbereich verarbeitet werden.

Weitere Informationen zu Aestuver-Brandschutzplatten können per E-Mail an James Hardie angefordert werden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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