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Fliesen zu früh verlegt? Planer und Objektüberwacher hätten aufpassen müssen

(4.5.2020) Wenn ein Architekt auch mit der Objektüberwachung betraut ist, dann muss er u.a. darauf achten, dass die Bodenfliesen von den Handwerkern nicht zu früh verlegt werden. Sonst drohen ihm laut Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuer Regressforderungen.

Der Fall: Bei der Errichtung einer Werkshalle verzichtete man auf eine Trennschicht zwischen der Betonsohle und dem Verlegemörtel. Trotzdem wurden nach sechswöchiger Trocknungsfrist die Fliesen verlegt. Viele davon wiesen bereits zwei Jahre später Risse und Abplatzungen auf. Der Bauherr war der Meinung, der Objektüberwacher hätte ein zu frühes Verlegen der Fliesen verhindern müssen. Ein Sachverständiger stellte fest, man hätte ohne Trennschicht etwa sechs Monate warten müssen.

Das Urteil: Der Architekt und Objektüberwacher hätte nach Ansicht des Zivilsenats Hamm vor der Verlegung den Trocknungsgrad des Betonbodens überprüfen müssen. Erst dann hätte er die Ausführung erlauben dürfen. Denn es sei klar, dass der Bodenbelag zu den schadensträchtigen Arbeiten am Bau gehöre. Man müsse dazu auch nicht über ausgesprochene Spezialkenntnisse verfügen. (OLG Hamm, Aktenzeichen 24 U 1/13)

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