Wer zu lange wartet, dem erlischt die Baugenehmigung
(6.11.2022) Eine Grundstückseigentümerin in Berlin-Mitte verfügte seit dem Jahr 2014 über eine Baugenehmigung. Doch über einen langen Zeitraum schritt sie nicht zur Tat. Die Genehmigung wurde behördlicherseits zweimal um jeweils ein Jahr verlängert - zuletzt bis zum Jahr 2019. Doch danach wurde das Baurecht vom Amt und vom Verwaltungsgericht als erloschen betrachtet.
Die Betroffene wehrte sich dagegen. Sie verwies auf Verzögerungen wegen rechtlicher Probleme (dem Streit um ein Vorkaufsrecht) und darauf, dass ja bereits Arbeiten stattgefunden hätten (Suchschachtungen und ein geringfügiger Aushub).
Doch die Gerichtsbarkeit ging nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS davon aus, es habe sich nicht um Vorarbeiten im Sinne eines „ersten Spatenstichs“ gehandelt. (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 2 S 44/21)
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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- ARGE Baurecht: Baubegleitende Planung erhöht Kosten um bis zu 30 Prozent (24.6.2012)
- Widerruf der Baugenehmigung kann teure Falle für den Bauherrn werden (30.5.2012)
siehe zudem:
- Recht und Gesetz und Baugenehmigungen auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Baurecht, barrierefreies Bauen, Wohnen im Alter und Gerontologie bei Baubuch / Amazon.de