ARGE Baurecht: Baubegleitende Planung erhöht Kosten um bis zu 30 Prozent
(24.6.2012) „Es ist eine Binsenweisheit - aber sie ist längst nicht bei allen angekommen: Kostensicherheit lässt sich nur mit einer abgeschlossenen Planung vor Baubeginn gewährleisten“, erinnert Heike Rath, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Baubegleitende Planung, wie sie heute vor allem bei kommunalen und Großprojekten üblich ist, verursacht dagegen in der Regel Nachträge und damit verbunden Kostensteigerungen von 20 bis 30 Prozent.“
„Jeder Bauherr, der baubegleitend planen lässt, muss wissen, dass er dies nicht zum gleichen Preis haben kann wie das Bauen mit abgeschlossener Planung. Und er muss abwägen, ob sich das lohnt, ob die erhöhten Baukosten die Zeitersparnis wettmachen“, stellt die Baufachanwältin fest. Auf jeden Fall sollten Mehrkosten bereits in der Kostenberechnung einkalkuliert werden.
„Darüber hinaus verlangt Kostensicherheit immer auch Disziplin beim Bauherrn. Es sind nämlich gerade die Änderungen im Bauablauf, die das Bauen massiv verteuern - und zwar in fast nicht kalkulierbarem Ausmaß.“ Änderungen in der Planung führen fast unausweichlich zu Störungen im Bauablauf und damit so gut wie immer zu Nachtragsforderungen. „Viele Bauherren verlangen zudem von ihren Architekten, dass sie etwaige Umplanungen während der Bauphase unentgeltlich erledigen. Damit untergraben sie nicht nur die Motivation der Planer, sondern sie verkennen auch, dass kostensicheres Bauen maßgeblich von ihrem eigenen Verhalten abhängt. Der Bauherr muss sich nach Abschluss der Entwurfsplanung Disziplin auferlegen und die einmal getroffenen Entscheidungen nicht mehr ohne Not revidieren, sonst wird der Bau immer teurer als geplant. Außerdem schwindet der Zeitvorteil mit jeder neuerlichen Störung des Bauablaufs.“
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siehe zudem:
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