Vertragsstrafe bei unerfülltem Bauversprechen
(5.1.2020) Im Vertrag verpflichtete sich ein Käufer, das erworbene Grundstück mit einem Wohn- und Geschäftshaus, einer Tiefgarage sowie einem Fluchtweg für ein Theater zu bebauen und 20 Jahre zu betreiben. Für die Bebauung hatte er zweieinhalb Jahre Zeit, dann war eine Vertragsstrafe fällig - 10.000 Euro je angefangenem Monat der Fristüberschreitung.
Weil geraume Zeit nichts geschah, kam eine Summe von mehr als 700.000 Euro zusammen, die der Betroffene nicht bezahlen wollte. Der Anspruch schien ihm nicht nur verjährt, sondern auch im Verhältnis zum Kaufpreis unangemessen.
Doch in zwei Instanzen bestätigte die Justiz nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern, dass die Vertragsstrafe bezahlt werden müsse. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 3 U 53/18)
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Wer zu lange wartet, dem erlischt die Baugenehmigung (6.11.2022)
- Grundlegende Fragen des Baurechts vor Gericht (15.2.2021)
- Hausverkäufer haftet nicht für Kosten von Kaufinteressenten (20.7.2020)
- Studie zum Bauvertragsrecht: Verbraucherrechte für private Bauherren sind weiterhin kaum bekannt (20.7.2020)
- VPB: Baubeschreibungen gehen mitunter von unzutreffenden Idealbedingungen aus (3.5.2020)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- Was sich 2020 für Immobilienbesitzer ändert (5.1.2020)
- Stimmung im Deutsche Hypo Immobilienklima hellt sich auf (1.1.2020)
- Städte-Boom, Wohnungsmarkt und Baustau 2008 bis 2018 (15.12.2019)
- Grundsteuerreform ist beschlossen ... und wird kritisiert (10.11.2019)
siehe zudem:
- Architektur und Baugesetze bei BAULINKS.de
- Literatur / Bücher über Architektur bei Baubuch / Amazon.de