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Studie zum Bauvertragsrecht: Verbraucherrechte für private Bauherren sind weiterhin kaum bekannt


  

(20.7.2020) Das aktuelle Bauvertragsrecht - seit dem 1. Januar 2018 in Kraft - ist nach wie vor den meisten Bauherren unbekannt. Zu dieser Erkenntnis kommt die Studie „Das neue Bau­ver­trags­recht - Schlüsselfertigbau für Ver­brau­cher­bau­herren - Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2019“, die das Institut Privater Bauherren jetzt veröffentlicht hat.

Die Studie ist die Fortsetzung der letztjährigen Untersuchung und dient dazu, die Verbreitung der „neuen“ Verbraucherrechte am Bau zu analysieren. Auch die zweite Studie basiert wieder auf der Auswertung von Bauvorhaben aus den Regionalbüros des Verbands Privater Bauherren (VPB), in denen bundesweit private Bauherren durch neutrale Experten beraten und betreut werden.

„Die Ergebnisse sind zwar etwas besser geworden. Mehr Bauherren kennen inzwischen das neue Bauvertragsrecht, aber es sind immer noch ernüchternd wenige“, konstatiert VPB-Hauptgeschäftsführerin Dipl.-Ing. Corinna Merzyn. „So kennen beispielsweise nur 33 Prozent der Bauherren das Widerrufsrecht für Bauverträge. Zwei Drittel wissen nichts darüber und sind von den Informationen der Bauunternehmer dazu abhängig.“

Zur Erinnerung: Zu den Verbesserungen des neuen Bauvertragsrechts zählen ...

  • das Recht der Verbraucherbauherren auf eine ordentliche Baubeschreibung sowie
  • das Recht auf die Herstellung und Übergabe wesentlicher Planungsunterlagen.

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung brauchen Bauherren, um das Angebot der Baufirma prüfen und mit anderen vergleichen zu können. Allerdings wissen 65% der Bauherren gar nichts über ihr neues Recht. „Das ist schlecht, denn die Baufirmen kommen ihrer Pflicht zur Übergabe einer Baubeschreibung nach unseren Beobachtungen nur sehr zögerlich nach“, kritisiert Frau Merzyn. „Hier sind die Zahlen gegenüber dem Vorjahr sogar rückläufig: Nur noch 61 Prozent der geschlossenen Schlüsselfertigbauverträge lag eine vorvertraglich übergebene Baubeschreibung zugrunde.“

Immerhin nutzen 23% der informierten Bauherren ihre neuen Rechte und ließen sich von mehreren Baufirmen Vergleichsangebote machen, aus denen sie dann wählten. „Aber auch das sind noch viel zu wenige“, kommentiert die VPB-Hauptgeschäfts­füh­re­rin. „Alle Bauherren sollten diese Möglichkeit nutzen und mehrere Angebote vergleichen. Was man beim Kauf einer Waschmaschine oder eines Autos selbstverständlich macht, sollte man bei einer großen Investition wie dem Immobilienkauf nicht unterlassen!.“

Unterlagenherausgabeanspruch

Ein weiteres wichtiges Verbraucherrecht ist der sogenannte Unterlagenherausgabeanspruch: Bauherren haben ein Recht auf alle relevanten Pläne und Berechnungen ihres zukünftigen Hauses. Nur mit Hilfe dieser Unterlagen können sie beispielsweise überprüfen lassen, ob sie die statische Konstruktion und energetische Bauausführung bekommen, für die sie Fördergelder erhalten oder die gesetzlich verlangt ist, und für die sie ganz persönlich am Ende des Tages auch mit ihrem Vermögen haften.

Nur gerade einmal 19% der Bauherren kennen offenbar ihren Anspruch auf die eigenen Bauunterlagen. Ohne Nachfrage bekommen nur 22% der Bauherren die Statik ausgehändigt, 33% den Wärmeschutznachweis, 17% das Lüftungskonzept und gerade einmal acht Prozent der Bauherren bekommen so die Brandschutzplanung für ihr Eigenheim in die Hand. Selbst den Energieausweis, den jede Baufirma automatisch nach Fertigstellung eines Hauses übergeben muss, bekommen ohne Nachfrage nur 43% der Bauherren ausgehändigt. „Das ist nicht einmal die Hälfte, und dabei handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung“, kritisiert Frau Merzyn.

Fertigstellungszeitpunkt

Neben den Kosten interessieren sich Bauherren immer auch für die Fertigstellung des Hauses: Wann können sie einziehen? Alle Baubeschreibungen müssen seit 2018 einen konkreten Einzugstermin oder zumindest einen Fertigstellungszeitpunkt nennen. Lediglich 48% erfüllen diese Vorgabe. Davon wiederum halten sich satte 70% noch ein Hintertürchen offen, indem sie sich durch entsprechende Klauseln eine Bauzeitverlängerung vorbehalten.

„Auch die zweite Studie zum Bauvertragsrecht ist also alles andere als erfreulich für Verbraucher“, resümiert VPB-Hauptgeschäftsführerin Merzyn. „Und das, obwohl das neue Bauvertragsrecht vor allem geschaffen wurde, um den Schutz für private Bauherren zu verbessern.“ Das Fazit der Studie: Leichte Verbesserungen seit 2018, aber immer noch müssen sich Bauherren selbst um die Wahrung ihrer Verbraucherrechte kümmern, sonst bleiben sie auf der Strecke.

Die aktuelle Studie „Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren - Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2019“ kann ab sofort im VPB-Shop bestellt werden. Sie kostet zehn Euro zuzüglich Versandkosten.

Da viele private Bauherren ihre neuen Rechte noch gar nicht kennen, hat der VPB außerdem mit Unterstützung des Bundesjustizministeriums die Broschüre „Neues Bauvertragsrecht - Informationen für Verbraucherbauherren“ herausgegeben - siehe Beitrag 3.2.2020.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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