Zwei neue VPB-Ratgeber zu Bauträgerverträgen
(17.3.2020) Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 gibt es erstmals gesetzliche Regelungen dazu, was ein „Bauträgervertrag“ ist und was er mindestens regeln muss. Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat jetzt zwei Ratgeber zum Thema herausgebracht: Der Ratgeber ...
- „Bauträgervertrag – Das sind Ihre Verbraucherrechte!“ informiert über den Inhalt des Bauträgervertrags, und
- „Kaufen beim Bauträger – Wohnen in der City“ erklärt, was Bauherren im Umgang mit Bauträgern beachten sollten.
Die meisten privaten Bauherren schließen entweder einen Verbraucherbauvertrag oder einen Bauträgervertrag ab - je nachdem, mit wem sie bauen. Doch worin besteht der Unterschied?
- Wird auf einem eigenen Grundstück gebaut, ist man selber der Bauherr und schließt mit der (Schlüsselfertig-)Baufirma der eigenen Wahl einen Verbraucherbauvertrag ab.
- Erwirbt man dagegen eine Immobilie samt Grund und Boden vom Bauträger, ist man als Käufer selbst kein Bauherr im Sinne der Landesbauordnungen, sondern Erwerber. Eigentümer wird man erst ganz zum Schluss, wenn der Bau abgeschlossen, abgenommen und bezahlt ist.
Klassische Bauträgerobjekte sind neben Reihen- und Doppelhaussiedlungen vor allem Eigentumswohnungen. Aktuell sind sie die beliebteste Form des Wohnungseigentums in den Städten. Weil die Nachfrage enorm ist und das Angebot überschaubar, sitzen Bauträger bei der Vergabe der begehrten Wohnungen am längeren Hebel. Sie können kritischen Käufern das Leben schwer machen. Rechtlos sind die Kaufinteressenten aber deshalb nicht, erläutert der VPB.
Was viele Käufer von Eigentumswohnungen nicht unbedingt bewusst ist: Sie kaufen nicht nur das „Sondereigentum Wohnung“, sondern auch einen entsprechenden Anteil des ungleich größeren Gemeinschaftseigentums. Dafür bezahlen sie, und dafür haften sie von nun an anteilig mit. Das Gemeinschaftseigentum müssen die Käufer auch abnehmen. Sie sollten also sicher sein, dass neben der Wohnung auch das Gemeinschaftseigentum bei der Abnahme mängelfrei ist.
Damit das klappt, rät der VPB angehenden Eigentümern, zunächst den Bauvertrag und später auch die laufende Baustelle regelmäßig vom unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl prüfen zu lassen. Nur so werden Mängel rechtzeitig erkannt und behoben. Käufer von Eigentumswohnungen, so empfehlen VPB-Bauherrenberater, sollten sich zu diesen Baustellenkontrollen zusammenschließen.
Die
beiden neuen VPB-Ratgeber können Interessierte via
vpb.de > Services - VPB-Ratgeber kostenlos
downloaden - auch direkt als PDF-Dokument:
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Abnahme von Handwerksleistungen nach wie vor gesetzlich geregelte Pflicht des Auftraggebers (2.2.2021)
- Neue Schlichtungs- und Schiedsordnung SOBau 2020 (30.11.2020)
- Studie zum Bauvertragsrecht: Verbraucherrechte für private Bauherren sind weiterhin kaum bekannt (20.7.2020)
- Aktualisierte „Streitlösungsordnung für das Bauwesen SL Bau“ tritt am 1. Juli 2020 in Kraft (28.6.2020)
- VPB: Baubeschreibungen gehen mitunter von unzutreffenden Idealbedingungen aus (3.5.2020)
- weitere Details...
ausgewählte weitere Meldungen:
- VPB und Justizministerium veröffentlichen Informationsbroschüre zum „neuen“ Bauvertragsrecht (3.2.2020)
- Vertragsstrafe bei unerfülltem Bauversprechen (5.1.2020)
- Verbraucherzentrale RLP: Baubeschreibungen und Bauverträge oft ungenau, unverständlich,... (3.11.2019)
- Bauabnahme: Rechtsprechung stärkt Position von Käufern einer Eigentumswohnung (20.10.2019)
- Nie mehr Streit am Bau? Wie ein Stuttgarter Fachanwalt Klagen bei Großprojekten verhindern will. (1.5.2019)
- Neues Bauvertragsrecht, neue Vertragsmuster für Bauverträge von ZDB sowie Haus & Grund (3.1.2018)
- Ab 2018 höhere Anforderungen an Baubeschreibungen bei Bauträgerverträgen (1.11.2017)
siehe zudem:
- Bauverträge und Baurecht auf Baulinks
- Literatur / Bücher zu den Themen Baufinanzierung, Baukosten, Baubeschreibung, Bauvertrag, Baurecht bei Baubuch / Amazon.de