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VPB und Justizministerium veröffentlichen Informationsbroschüre zum „neuen“ Bauvertragsrecht


  

(3.2.2020) Bereits seit 1. Januar 2018 ist das derzeitige Bauvertragsrecht in Kraft. Es gilt für alle Bauverträge, die seit diesem Tag geschlossen wurden und werden. Die gesetzlichen Regelungen, die vor allem privaten Bauherren mehr Transparenz und Rechte versprechen, sollen allerdings immer noch bei vielen privaten Bauherren, die schlüsselfertig bauen oder kaufen, nur wenig bekannt sein. Dazu hatte der Verband Privater Bauherren (VPB) schon vor gut einem Jahr eine bundesweite Umfrage durchgeführt und die Ergebnisse Anfang 2019 veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund will das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das „neue“ Bauvertragsrecht noch einmal auf breiter Ebene bekannt machen. Dazu hat der VPB - unterstützt durch die Förderung des BMJV - eine neue Broschüre erstellt und veröffentlicht, die die Besonderheiten des derzeitigen Bauvertragsrechts für Laien verständlich erklärt und zusammenfasst.

Die 32-setige Broschüre „Neues Bauvertragsrecht - Informationen für Verbraucherbauherren“ ist kostenlos. Sie lässt sich bei den VPB-Regionalbüros - nach vorheriger Terminvereinbarung - in gedruckter Form abholen und als PDF-Datei downloaden.

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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