Grundsteuerreform ist beschlossen ... und wird kritisiert
(10.11.2019) Der Bundesrat hat am 8. November 2019 eines der wichtigsten steuerpolitischen Projekte dieses Jahres abgesegnet: Mit der Reform der Grundsteuer kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes wie geplant in Kraft treten: Ab 2025 werden die Bundesländer also dann die Grundsteuer nach den neuen Regeln erheben.
Grundzüge der Grundsteuerreform
Durch die Reform ändert sich vor allem die Bewertung der Grundstücke. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, durch welche die derzeit geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt wurde - siehe Beitrag vom 10.4.2018.
In Zukunft erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach einem wertabhängigen Modell:
- Bei einem unbebauten Grundstück ist der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird.
- Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt.
Um das Verfahren nicht zu kompliziert zu machen, wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietgrundstücken und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit von der Lage des Grundstücks angenommen.
Die Bundesländer können sich allerdings auch für ein wertunabhängigen Modell entscheiden. Ermöglicht wurde dies durch die Grundgesetzänderung, der ein langer Streit voranging: Entstehen den Ländern aufgrund ihrer Entscheidung Steuermindereinnahmen, dürfen sie nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.
Grundsätzliche Struktur bleibt erhalten
Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.
Übergangsphase
Bis 2025 ist Zeit, um die erforderlichen Daten zu erheben. Ebenso lange dürfen auch die bestehenden Regelungen noch gelten. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
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Kritik vom Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“
Das Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ hält den Beschluss des Bundesrates über das Grundsteuer-Reformgesetz für „grob fahrlässig“ und appelliert an die Länder, das „verfassungsrechtlich fragwürdige Bundesgesetz“ nicht anzuwenden. Die Bürger hätten ein Recht auf steuerliche Gleichbehandlung, und die Städte und Gemeinden hätten ein Anrecht auf eine verlässliche Finanzierung. Beide Anforderungen erfülle das Gesetz nicht. „Die Verfassungswidrigkeit schreit zum Himmel, doch der Bundesgesetzgeber schlug alle Hinweise und Warnungen in den Wind“, heißt es in einer Pressemitteilung.
„Grundsteuer: Zeitgemäß!“ empfiehlt den Ländern, sich der verfassungsfesten Bodenwertsteuer zuzuwenden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
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siehe zudem:
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