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Grundsteuer: ifo Institut empfiehlt Flächenmodell

(17.9.2018; upgedatet am 18.9.2018) Das ifo Institut hat eine Berechnung der Grundsteuer nach Flächen vorgeschlagen. „Das hätte gegenüber wertbasierten Modellen erhebliche Vorteile. Vor allem Steuervereinfachung: Wir würden hohe Bewertungskosten vermeiden“, erklärte ifo-Präsident Clemens Fuest am Montag (17.9.) in Berlin bei der Präsentation einer Studie des Instituts im Auftrag von Haus & Grund und Zentralem Immobilien Ausschuss (ZIA). Geeignet sei eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche. Dafür reiche eine einmalige Bestimmung. Anpassungen wären nur bei baulichen Veränderungen nötig, führte Herr Fuest weiter aus. Die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ hält die reine Flächensteuer dagegen für ungerecht. Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die geltende Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

flächen- versus wertbasierte Grundsteuer

Wertbasierte Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer brächten erhebliche Probleme mit sich, ergänzte der ifo-Präsident: Sollten aktuelle Verkehrswerte benutzt werden, so müssten diese erst einmal ermittelt werden. „Das wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der sich angesichts des relativ geringen Grundsteueraufkommens von derzeit etwa 14 Milliarden Euro im Jahr kaum rechtfertigen ließe.“ Verfahren zur Bestimmung pauschalisierter Immobilienwerte würden die Bewertungskosten kaum reduzieren und zudem verfassungsrechtliche Bedenken nach sich ziehen.

Grundsteuer ist eine Objektsteuer!

„Für die Wertbasierung wird häufig angeführt, dass dadurch eine gerechtere Verteilung der Steuerlast erreicht werden könne. Dieses Argument ist nicht tragfähig. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Bei ihr spielt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Besteuerten keine Rolle. Das gilt unabhängig davon, ob die Steuer am Verkehrswert des Hauses ansetzt oder an der Grundstücks- und Gebäudefläche“, erklärte Clemens Fuest.

Wohnen in Großstädten könnte sich deutlich verteuern

Außerdem würden wertbasierte Grundsteuermodelle zu einer erheblichen Umverteilung der Grundsteuerlast führen. Die Eigentümer selbstgenutzter Immobilien ebenso wie Mieter in Großstädten müssten voraussichtlich deutlich mehr zahlen als bisher. Außerdem würde ein wertbasiertes Grundsteuermodell dazu führen, dass wirtschaftlich starke Bundesländer mit hohen Immobilienpreisen wie Bayern und Baden-Württemberg mehr in den Länderfinanzausgleich einzahlen müssten.

Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, hält das Flächenmodell, auch Südländer- oder Äquivalenzmodell genannt, für die gerechteste Reform. „Das Flächenmodell ist gerecht, denn wer mehr Fläche bewohnt, zahlt mehr“, erklärte Warnecke in Berlin. „Das Flächenmodell bietet für die Bürger, die Verwaltung und die Kommunen Verlässlichkeit und Planbarkeit“, betonte Warnecke. „Das alte Grundsteuermodell ist daran gescheitert, dass die Politik es nicht aktualisiert hat. Das sollte sich nicht wiederholen.“ Der Haus & Grund-Präsident zeigte sich verwundert, woher jetzt der Optimismus komme, dass es künftig gelingen werde.

Über die individuelle Grundsteuerbelastung entscheidet am Ende die Kommune mit ihrem Hebesatz. „Die Reform der Grundsteuer muss den Kommunen ihren finanziellen Handlungsspielraum lassen. Sie darf aber nicht dazu einladen, die Gemeindekassen stetig immer mehr zu füllen“, mahnte Herr Warnecke überdies.

„Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Anwendung der neuen Berechnungsgrundlage steht einem wertbasierten Modell entgegen. Die Vorstellung, eine wertbasierte Berechnungsgrundlage bis spätestens ab 2025 anwenden zu können, erscheint vor der Notwendigkeit, 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewerten zu müssen, illusorisch,“ ergänzte Hans Volkert Volckens, der Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. „Mit dem Flächenmodell wären die Fristen einzuhalten. Die benötigten Daten liegen vor.“

Ein weiterer Vorteil wäre laut Herrn Volckens, dass neben der schnellen Umsetzbarkeit dieser Reformweg für den Steuerpflichtigen wesentlich transparenter als eine Bemessung nach einem Wert und ferner für die Kommune eine konjunkturunabhängige Einnahmequelle wäre. Ebenso wäre in der Bemessungsgrundlage kein automatischer Erhöhungsmechanismus implementiert.

Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ findet reine Flächensteuer ungerecht

In dem Papier „Fünf Fehler der Flächensteuer“ (PDF-Download) vertritt die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ dagegen die Ansicht, dass das von der Immobilienwirtschaft favorisierte Flächenmodell ...

  • ungerecht und vermutlich nicht verfassungsgemäß sei,
  • einen großen Erhebungsaufwand mit sich brächte und
  • zudem bauliche Investitionen bestrafen und Spekulation mit Grundstücken begünstigen würde.

Der bundesweite Aufruf - u.a. unterzeichnet vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln), Deutschen Mieterbund und dem NABU - fordert im Gegensatz dazu die Reform der Grundsteuer zu einer reinen Bodenwertsteuer - siehe auch Beitrag „Gefordert: Grundsteuerreform zugunsten einer ,Bodensteuer‘ “ vom 19.10.2015.

Update vom 18.9.2018: Noch am 17. September hat die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ eine Erklärung zur ifo-Studie veröffentlicht - siehe Bauletter vom 17.9. „Grundsteuerreform: ,Eigentümer- und Vermieterverbände präsentieren unrealistische Zahlen‘“

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