Gefordert: Grundsteuerreform zugunsten einer „Bodensteuer“
(1910.2015) Eine vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) am 14.
Oktober 2015 vorgelegte Analyse mit dem Titel „Mehr Boden für die Grundsteuer -
Eine Simulationsanalyse verschiedener Grundsteuermodelle“ (PDF-
Zur Erinnerung: Die Grundsteuer (nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer) ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Sie ist eine der ältesten bekannten Steuerarten. Immerhin gibt es in Deutschland ein einheitliches Grundsteuerrecht seit dem 1. April 1938. Bei der Grundsteuer wird auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet.
„Grundsteuer: Zeitgemäß!“
„Angesichts der vom IW Köln vorgelegten Ergebnisse erwarten wir von den Finanzministern nun endlich eine detaillierte, ergebnisoffene und konstruktive Auseinandersetzung mit den beiden längst bereitstehenden Bodensteuermodellen. Aufgrund ihrer Einfachheit und Klarheit und weil sie den Menschen unmittelbar einleuchtet, könnte eine als Bodensteuer ausgestaltete Grundsteuer sogar den allseits erhofften Konsens zwischen allen 16 Bundesländern und dem Bund bringen“, erwarten NABU-Präsident Olaf Tschimpke und Jürgen Lübbers, Bürgermeister des Gemeindeverbands Barnstorf im Landkreis Diepholz, im Namen aller Erstunterzeichner und Unterstützer des Aufrufs „Grundsteuer: Zeitgemäß!“.
Beide vertreten die Ansicht, dass die aktuellen Pläne der Finanzminister rückwärtsgewandt seien und auch schädlich, sowohl für die gemeindliche Entwicklung als auch für Natur und Umwelt. So würden Investitionen in Baugrundstücke und Gebäude künftig noch mehr als bisher steuerlich bestraft. Die vielerorts zu beklagende, ineffiziente (Nicht-)Nutzung bebauter und bebaubarer Grundstücke und somit auch die Zersiedelung würden fortgesetzt, wenn nicht gar angeheizt. Es könne nicht sein, dass die neue Grundsteuer ...
- denjenigen schlechter stellt, der so baut, wie es das Baurecht vorgibt bzw. erlaubt, oder
- beispielsweise die KfW-Förderung zur energetischen Modernisierung quasi durch die Hintertür neutralisiert.
Forderung: „Grundsteuer nur auf den Boden“
„Wer ein leer stehendes Gebäude saniert und wieder in Nutzung bringt, wer sein Haus modernisiert, den Dachstock ausbaut oder einen Anbau realisiert, sollte dafür nicht mit einer höheren Grundsteuer bestraft werden, sondern einen kleinen Orden erhalten", so NABU-Präsident Tschimpke. Landauf, landab blieben selbst in besten Lagen zahlreiche Baulücken, Gewerbebrachen oder leere Gebäude jahre- oder gar jahrzehntelang ungenutzt. Die Grundsteuer auf solche Grundstücke sei vergleichsweise niedrig - in der Regel praktisch vernachlässigbar; oder sie wird den Eigentümern sogar gänzlich erlassen. Damit gebe es keinen nennenswerten Anreiz für deren Nutzung oder Vermarktung. Spekulative Gewinne und überhöhte Mieten im Grundstücks- und Wohnungsmarkt seien die Folge. „Für die Finanzminister ist all dies offenbar kein Problem.“
Verbandsbürgermeister Jürgen Lübbers ergänzt: „Viele Städte und Gemeinden suchen händeringend nach sofort verfügbaren Gebäuden und unmittelbar zum Verkauf stehenden, innerörtlichen Bauflächen. Gleichzeitig erzählen uns deren private Eigentümer Geschichten einer fernen Zukunft: vom angeblich kurz bevorstehenden, aber jahrelang nicht zustande kommenden geschäftlichen Durchbruch, oder vom Enkelkind, das sich eines Tages mit seiner Familie, die erst noch geboren werden muss, angeblich genau nebenan niederlassen wird. Eine Grundsteuer nur auf den Boden würde das spekulative Zurückhalten von Immobilien teurer machen und brächte deutlich Bewegung in den Grundstücksmarkt und damit mehr Flächen und Gebäude in Nutzung.“
Der bereits im Dezember 2013 veröffentlichte Aufruf „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ findet offenbar eine vergleichsweise breite zivilgesellschaftliche und verbände- und parteiübergreifende Zustimmung. Stand Oktober wurde er unterzeichnet von ...
- insgesamt 42 Bürgermeistern und Oberbürgermeistern unterschiedlichster politischer Couleur,
- 25 Verbänden und Organisationen, darunter der NABU, das IW Köln, der Deutsche Mieterbund, der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (vhw) und verschiedene weitere Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialverbände, sowie
- zahlreichen Privatpersonen.
Die Aufrufunterzeichner appellieren an die Finanzminister des Bundes und der Länder, bei ihren Überlegungen zur Reform der Grundsteuer eine unverbundene, ausschließlich an Grund und Boden anknüpfende Bemessungsgrundlage vertieft zu untersuchen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Grundsteuer: Zeitgemäß!
- PDF-Download der Studie „Mehr Boden für die Grundsteuer - Eine Simulationsanalyse verschiedener Grundsteuermodelle“
- NABU
- Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
- Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUG) beschlossen (14.6.2021)
- Steuerberater mahnen rechtssichere und unbürokratische Reform der Grundsteuer an (15.10.2018)
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- IVD: Warum die Einführung eines Bestellerprinzips für den Kauf von Immobilien ein Irrweg wäre (3.7.2017)
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- weitere Details...
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siehe zudem:
- Baupolitik, Baufinanzierung, Immobilien und Baurecht auf Baulinks
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