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Höhere Steuern beim Immobilienkauf

(5.1.2015) Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar müssen Immobilienkäufer in zwei Bun­desländern höhere Grunderwerbsteuern  bezahlen:

  • In Nordrhein-Westfalen stieg die Steuer von 5 auf 6,5% Prozent des Kaufpreises,
  • im Saarland erhöhte sie sich von 5,5 auf 6,5%.

Damit folgen die beiden Länder dem Trend zu höheren Grunderwerbsteuern. Bereits 2014 ist die Grunderwerbsteuer in fünf Bundesländern erhöht worden, zuletzt in Hes­sen (von 5 auf 6%). Auf diese Weise verstärken sich die ohnehin vorhandenen län­derspezifischen Unterschiede bei der Höhe der Kaufnebenkosten weiter: Die höchste Grunderwerbsteuer ist nunmehr mit jeweils 6,5% in Schleswig-Holstein, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen zu bezahlen. Bayern und Sachsen haben mit 3,5 Prozent die günstigsten Sätze.

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