Neuregelungen 2026 für planende Baugewerke
(6.1.2026) Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt für die planenden Baugewerke: Beschleunigte Genehmigungsverfahren, verschärfte Energieanforderungen und verbindliche digitale Standards verändern Planung, Nachweisführung und Projektabwicklung. Der Überblick zeigt die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen mit Fokus auf die Auswirkungen für Architekten und Ingenieure.
BauTurbo – § 246e Baugesetzbuch (BauGB)
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (BauTurbo) ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten und gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2030; 2026 stellt das erste volle Umsetzungsjahr dar.
Der BauTurbo schafft eine befristete Sonderbefugnis für Kommunen, im Interesse des Wohnungsbaus von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen.
- Kommunen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Wohnungen zulassen, ohne dass eine formale Änderung oder Neuaufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Die vorgesehenen Prüf- und Entscheidungsfristen sind deutlich verkürzt.
- Die Regelung führt nicht zu einer generellen Aufhebung sonstiger Prüfpflichten: Umwelt-, Immissions-, Denkmal- und Nachbarbelange sind weiterhin zu berücksichtigen.
- Für Planende ist eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Kommune entscheidend, um zu klären, ob § 246e BauGB angewendet werden kann.
- Vertragsseitig sollten Leistungsbilder, Haftungsfragen sowie Honorarregelungen für beschleunigte Verfahren ausdrücklich geregelt werden.
Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) Recast-Richtlinie EU 2024/1275
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EPBD-Richtlinie 2024/1275 bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Nach Artikel 35 Absatz 1 sind dafür alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften allerdings zuvor (laut gesonderter Mitteilung ab Januar 2026) in Kraft zu setzen. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie verschärft die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden erheblich. Ziel ist eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen des Gebäudesektors.
- Ab Mai 2026 sind neue oder verschärfte nationale Pflichten zu erwarten.
- Bei größeren Bestandsmaßnahmen werden verpflichtende Sanierungsfahrpläne beziehungsweise entsprechende Nachweispflichten eingeführt, was den Leistungsumfang der Planung erweitert.
- Für Neubauten und große Bestandsgebäude sind PV-Potenzialprüfungen und in vielen Fällen die Installation von Photovoltaikanlagen vorgesehen. Allgemein ist eine verpflichtende Integration erneuerbarer Energien vorgesehen.
- Die Anforderungen an Energieausweise, Monitoring und digitale Dokumentation steigen deutlich; Planende müssen erweiterte Nachweise und Zertifikate erbringen.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG)
2026 wird die praktische Umsetzung für Planende relevant – zahlreiche Maßnahmen treten in der Umsetzungsphase ab 2026 in Kraft. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zielt auf eine grundlegende Modernisierung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte. Der gesetzliche Rahmen setzt auf einheitlichere digitale Verfahren, neue Fristen und Instrumente wie Genehmigungsfiktionen. Viele Detailregelungen werden durch Folge-Verordnungen und technische Leitfäden konkretisiert.
- Die elektronische Einreichung von Anträgen wird zum Regelfall. Dabei müssen Planunterlagen definierte Format- und Metadatenanforderungen erfüllen.
- Verkürzte Fristen und mögliche Genehmigungsfiktionen erhöhen den Druck auf ein stringentes Termin- und Fristenmanagement.
- Fachliche Prüfungen (Umwelt, Artenschutz, Wasser, Verkehr) müssen frühzeitig koordiniert werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Verträge sollten an neue Fristen, Risiken aus Behördenverzug und Nachforderungen angepasst werden.
Bundesziel: Digitale Gebäudeakte und digitale Projektakte
Auf Grundlage der Digital- und BIM-Strategien von BMI und BMWSB sowie im Kontext des Informationszugangsgesetzes, soll die Verwendung von BIM-Modellen und digitalen Projektakten schrittweise verbindlich werden. Ziel ist es, Bau- und Projektdaten über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks digital, strukturiert und nachvollziehbar verfügbar zu halten. Ab 2026 sollen öffentliche Auftraggeber hierzu eigene BIM-Strategien umsetzen und die standardisierte digitale Übergabe von Projektdaten organisatorisch verankern.
- Architektur- und Ingenieurleistungen müssen vollständige digitale Projektdaten liefern, einschließlich BIM-Modellen, strukturierter Pläne und Metadaten.
- Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) und ein Common Data Environment (CDE) sind zentrale Instrumente und sollten vor Projektbeginn festgelegt werden.
- Revisionssichere Archivierung, klare Rollen- und Versionsmodelle sowie vertragliche Regelungen zur Datenqualität und Haftung sind erforderlich.
- Planungsbüros müssen ihre internen Prozesse, Softwarelösungen und Qualifikationen (BIM-Kompetenz) entsprechend weiterentwickeln.
Bauproduktenverordnung – EU 2024/3110 (EU-BauPVO, CPR)
Die EU-BauPVO gilt ab 8. Januar 2026. Die neue EU-Bauproduktenverordnung erweitert die technischen, nachhaltigkeitsbezogenen und digitalen Anforderungen an Bauprodukte. Ziel sind europaweit einheitlichere, maschinenlesbare Produktinformationen.
- Leistungserklärungen werden um Umweltkennzahlen und Lebenszyklusindikatoren ergänzt; Umweltproduktdeklarationen (EPD) werden für zahlreiche Produktgruppen Standard.
- Digitale Produktpässe und strukturierte Produktdaten gewinnen an Bedeutung.
- Planende sollten Produktspezifikationen anpassen, Hersteller frühzeitig nach der Verfügbarkeit entsprechender Daten fragen und diese systematisch in Projektakten und BIM-Modelle integrieren.
- Vertraglich ist klar zu regeln, wer für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Produktdaten verantwortlich ist.
Vergaberecht – EU-Schwellenwerte & nationales Vergabebeschleunigungsgesetz
Neue EU-Vergabeschwellen gelten ab 1. Januar 2026. Die EU will turnusmäßig die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge anpassen. Zusätzlich liegt ein ressortübergreifender Entwurf für ein nationales Vergabebeschleunigungsgesetz für Deutschland vor (parlamentarisches Verfahren läuft). Dies soll sich primär auf den Unterschwellenbereich konzentrieren.
- Die neuen Schwellenwerte legen fest, ab welchen Auftragswerten ein EU-weites Vergabeverfahren erforderlich ist. So liegt etwa der aktuelle Schwellenwert für Bauaufträge bei 5.404.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungen für oberste Bundesbehörden bei 140.000 Euro.
- Verkürzte Angebots- und Prüfzeiträume sowie erweiterte Direkt- und Verhandlungsoptionen erhöhen den Zeitdruck.
- Elektronische und strukturierte Vergabeverfahren werden verbindlicher.
- Planende müssen ihre Reaktionszeiten verkürzen, Leistungsbeschreibungen präzisieren und Vergabe- sowie Honorarstrategien anpassen.
- Vertragsregelungen zu Nachträgen, Fristverzug und Haftungsfragen sollten überprüft und nachgeschärft werden.
HOAI – Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Eine Überarbeitung der HOAI auf der Grundlage des Honorargutachtens des Bundeswirtschaftsministeriums vom März 2025, ist in Vorbereitung. Die Fortführung der Novellierung ist für Anfang 2026 angekündigt. Ziel der Überarbeitung ist die Aktualisierung von Leistungsbildern und Honorartafeln sowie bessere Berücksichtigung digitaler und nachhaltigkeitsbezogener Leistungen (z.B. BIM-Leistungen, erweiterte Dokumentationspflichten).
- Erwartet werden Anpassungen der Leistungsbilder und Honorartafeln sowie eine stärkere Ausweisung besonderer Leistungen (z.B. BIM, Nachhaltigkeit, Monitoring).
- Für nicht regulierte Sonderleistungen ist ein größerer Spielraum für marktgerechte Vereinbarungen absehbar.
- Planende sollten Angebots- und Vertragsmuster prüfen und Zusatzpositionen für digitale, nachhaltige und beschleunigte Leistungen vorsehen.
- Laufende Verträge sind auf mögliche Übergangsregelungen zu prüfen; Honorarkalkulationen sollten parallel für unterschiedliche Szenarien vorbereitet werden.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) Bundesgemeinschaft der Architektenkammern der Länder
ausgewählte weitere Meldung:
- Neuregelungen 2026: Bauwirtschaft und Immobilienverwaltung im Überblick (5.1.2026)
- Bundeskabinett beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz (17.12.2025)
- BMJV und BMWSB legen Eckpunktepapier für Bauen nach Gebäudetyp E vor (20.11.2025)
- BAK-Architektenbefragung 2025 (Bauletter vom 17.11.2025)
- Update der Compa HOAI-Software: schnellere Abrechnung, höhere Profitabiltät (31.10.2025)
- BKI Honorarermittler 2025: HOAI-2021-konforme Honorarberechnung via E-Rechnung (16.9.2025)
- Bundesarchitektenkammer zur Reform des EU-Vergaberechts (Bauletter vom 10.9.2025)
- Aktuelles Whitepaper der ORCA Software: „Baurecht in der Praxis” (1.9.2025)
siehe zudem:
- AVA-Programme und Bauplattformen sowie nachhaltiges Bauen im Architektur-Magazin und HOAI bei Baulinks.de
- Recht und Gesetz in der Bauwirtschaft
- Literatur / Bücher über Bauwirtschaft bei Baubuch

