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Neuregelungen 2026: Bauwirtschaft und Immobilienverwaltung im Überblick

(5.1.2026) Ab 2026 greifen zahlreiche rechtliche, technische und förderrechtliche Neuerungen, die Planer, Ausführende und Immobilienverwalter unmittelbar betreffen — von verbindlichen Austausch- und Dokumentationspflichten über verschärfte Bau­stellen- und Gefahr­stoff­anforderungen bis hin zu Digitalisierungs- und Förder­pro­grammen.

Foto: Stephan Falk, BAUBILD.COM 

SHK (Sanitär, Heizung, Klima)

2026 prägen im SHK-Bereich das Bleileitungsverbot, neue GEG- und Wärme­planungsvorgaben sowie erweiterte Geothermie-Förderungen die Praxis: Austausch- und Dokumentationspflichten steigen, Heizkonzepte müssen stärker auf erneuerbare Energien ausgerichtet werden und Geothermie gewinnt als Investitionsoption an Bedeutung.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

  • Relevanz 2026: Ab 12. Januar 2026 tritt § 17 Abs. 1 in Kraft
  • Änderungen/Inhalte: Vollständiges Verbot aller Bleileitungen und bleihaltigen Teilstücke in Trinkwasseranlagen. Pflicht zum Austausch und zur Dokumentation ersetzter Leitungen bis zum 12. Januar 2026.
    Wasserversorger: Risikobewertung und Risikomanagement verpflichtend; erweiterte und neue chemische Parameter in den Überwachungs- und Analysepflichten (z.B. PFAS, Bisphenol A, Microcystin-LR)
    Umweltbundesamt: Daten zur Legionellenbelastung in Trinkwasserinstallationen sollen im UBA zentral gesammelt und ausgewertet werden.

Gebäudeenergiegesetz: GEG 2024 §§ 71–71k

  • Relevanz 2026: Umsetzungs-, Übergangs- und Kontrolljahr
  • Änderungen/Inhalte: Pflicht zur „65 % erneuerbare Energien”-Heizung beim Heizungstausch (ortsnah zur kommunalen Wärmeplanung gemäß KWP-G §§ 6–14). Neue Mindestanforderungen, erweiterte Planungspflichten und Förderkombinationen; verpflichtende Beratung bei Modernisierung.

Kommunales Wärmeplanungsgesetz: KWP-G §§ 6–14

  • Relevanz 2026: Abschlussfrist für Großstädte bis 30. Juni 2026
  • Änderungen/Inhalte: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen verbindliche Wärmekonzepte für ihr Versorgungsgebiet vorlegen. Diese Vorgaben beeinflussen Heizungskonzeptionen und Sanierungsentscheidungen bei Neubau und Bestand.

Gebäude­modernisierungs­gesetz geplant: Novelle zur Überarbeitung des GEG

  • Relevanz 2026: GEG-Reform geplant; Gesetzentwurf bis Februar 2026.
  • Änderungen/Inhalte: Das bestehende Gebäudeenergiegesetz soll umfassend überarbeitet und in „Gebäude­modernisierungsgesetz” umbenannt werden. Dabei soll die bisherige 65 %-Erneuerbaren-Regel (GEG §§ 71-71k) für neue Heizungen überdacht und praxisgerechter gestaltet werden. Mehr Technologieoffenheit und finanzielle Entlastung für Hauseigentümer sind angestrebt.

Technische Gebäudeausrüstung (TGA) & Energie

2026 wird die technische Gebäudeausrüstung durch EU-Regelwerke, Innenraumluftstandards und neue energetische Mindest­anforderungen geprägt. Betreiber und Fachplaner müssen zunehmend ganzheitliche, nachweisbare Systemlösungen implementieren.

Heizung / Lüftung / Klima: GEG §§ 71 ff.

  • Relevanz 2026: Umsetzung neuer Systemanforderungen
  • Änderungen/Inhalte: 65 %-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen bleibt zunächst verbindlich (soll laut GEG-Novelle überarbeitet werden). Derzeit noch zwingende Ausstattung neuer Systeme mit hybriden Gas-Brennwert­systemen oder H₂-Ready-Technik, kombiniert mit Wärmepumpen und Solarthermie.

Raumluft / Innenraumqualität: EU-IAQ-Initiative 2025/2026

  • Relevanz 2026: Praktische Umsetzung
  • Änderungen/Inhalte: Schafft europaweite Mindeststandards; neue Anforderungen für Lüftungsanlagen in Nichtwohngebäuden (z.B. Luftwechselraten, Filterklassen). Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle und Messung der Innenraumluftqualität.
Bild: BG BAU 

Bau / Baustellen / ausführende Gewerke

2026 gelten verschärfte Schutz- und Nachweispflichten bei Asbest, Baustellen, Abfalltrennung und Bauprodukten, die Arbeitsabläufe, Qualifikationsanforderungen und Haftungsrisiken erheblich beeinflussen.

Gefahrstoffverordnung – Änderung vom 19. Dezember 2025 (u.a. §§ 11a, 15c, 17 ff.)

  • Relevanz 2026: Umsetzung der Novelle
  • Änderungen/Inhalte: Einführung eines risikobasierten Asbestregimes. Zulassungspflicht für Betriebe mit hohem Asbestrisiko (§ 11a Abs. 3) sowie Anzeige-/Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten (§ 11a Abs. 4 ff.). Übergangsfrist für Nachweise bis 19. Dezember 2026.
    Mehrpflichten: verschärfte Bußgelder, neue Schutz- und Ausrüstungspflichten.

Änderung Baustellenverordnung: BGBl. I vom 19. Dezember 2025

  • Relevanz 2026: Inkrafttreten der Novelle
  • Änderungen/Inhalte: Anpassungen bei der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Pflicht zur digitalen Gefährdungs­beurteilung auf größeren Baustellen. Erweiterte Dokumentations­pflichten für alle Bauunternehmen.

EU-Abfallrahmenrichtlinie / KrWG-Novelle

  • Relevanz 2026: Einführungspflichten seit 2025; Inkrafttreten der GewAbfV-Novelle Juli 2026; Circular Economy Act (CEA) geplant
  • Änderungen/Inhalte: Einführung verbindlicher Sortierquoten für Bau- und Abbruchabfälle. Elektronischer Abfallnachweis wird Pflicht. Einführung von Materialpässen für Bauprodukte (Teil des EU-Green-Deal-Prozesses).

Bauproduktenrecht – Novellierung Bauproduktengesetz: EU-VO 2024/3110

  • Relevanz 2026: Anpassung nationaler Gesetze parallel zum Inkrafttreten der neuen EU-Bauproduktenverordnung (EU 2024/3110, gilt ab 8. Januar 2026).
  • Änderungen/Inhalte: Nationale Zuständigkeiten werden gemäß EU-Vorgabe neu geregelt (ohne zusätzliche Herstellerbelastungen).
    Erweiterter Anwendungsbereich: Einschluss gebrauchter Bauprodukte, 3D-Druck, Produkte auf der Baustelle und weitere. Verbindliche CE-Kennzeichnungspflicht nur bei harmonisierter technischer Spezifikation; Einführung des Digitalen Produktpasses (über Delegierte Rechtsakte) für Bauprodukte. Strengere Marktüberwachung und erweiterte Deklarationspflichten zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten (z.B. erweiterte Leistungs- und Konformitätserklärungen).

Planung / Architektur / Ingenieurwesen

2026 vollzieht die Planung einen Wandel durch strengere EU-Energieanforderungen und digitale Genehmigungsprozesse mit BIM- und Bauakte-Pflichten.

EPBD (EU-Gebäuderichtlinie): Novelle EU 2024/1275

  • Relevanz 2026: Umsetzung durch Mitgliedstaaten
    Späteste Frist für die nationale Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bis Mai 2026.
  • Änderungen/Inhalte: Höhere Mindeststandards für Energieeffizienz von Gebäuden, verpflichtende Sanierungsfahrpläne für Bestandsimmobilien, Photovoltaik-Pflichten bei Neubauten und großen Bestandsgebäuden.

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: IZG 2024/2025

  • Relevanz 2026: Greift vermutlich ab Mitte 2026
  • Änderungen/Inhalte: Digitaler Bauantrag wird Pflicht (bundeseinheitlich), beschleunigte Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte im Verkehrs-, Energie- und Wärmesektor, neue Fristenregeln (Genehmigungsfiktion) für schnellere Verfahren.

Digitale Gebäudeakte: 2026, nach IZG/BMI-Strategie

  • Relevanz 2026: Umsetzung durch Bauherren und Architekten
  • Änderungen/Inhalte: Bauherren müssen ab 2026 eine digitale Projektakte zur Verfügung stellen. Architekten und Ingenieure müssen BIM-Dokumente und digitale Planunterlagen vollständig übergeben.

BauTurbo: § 246e BauGB

  • Relevanz 2026: Seit 30. Oktober 2025 befristet bis 31. Dezember 2030 in Kraft.
  • Änderungen/Inhalte: Befristete Sonderregelung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Kommunen können Baurecht im beschleunigten Verfahren schaffen (z.B. Abweichen von üblichen Bauleitplanpflichten), um dringend benötigten Wohnraum schneller zu ermöglichen.
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) bei der Vorstellung des Wohnungsbau-Turbos am 18. Juni 2025 (Foto: Stephan Falk, BAUBILD.COM)  

Übergreifende Digitalisierung

Mit 2026 treten zahlreiche Digitalvorgaben praktisch in Kraft – von der digitalen Baugenehmigung über den elektronischen Kostenvoranschlag bis hin zu verpflichtenden digitalen Dokumentationssystemen. Arbeitsabläufe verschieben sich in allen Gewerken in Richtung mehr Digitalisierung.

Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV)

  • Relevanz 2026: Volle operative Nutzung nach Stufen-Einführung seit 1. Dezember 2025
  • Änderungen/Inhalte: Digitale Einreichung von Angebotsanträgen bei Unfallversicherungsträgern, digitale Bescheiderteilung statt Papier, neue Fristen und vorgeschriebene Schnittstellen für Kostenträger.

Immobilienwirtschaft / Verwaltung / Miete

In der Immobilienverwaltung rücken 2026 vor allem Betreiberpflichten und Dokumentationsanforderungen in den Vordergrund. Energiepolitische Vorgaben und Modernisierungsregime verändern die strategische Bewirtschaftung von Bestandsgebäuden.

Trinkwasser & Vermietungspflichten: TrinkwV § 17 Abs. 1

  • Relevanz 2026: Austausch alter Bleileitungen bis 12. Januar 2026, zwingende Vermieterpflicht
  • Änderungen/Inhalte: Zwangsläufiger Rohrmaterialtausch bei vermieteten Objekten; Nachweis- und Dokumentationspflicht über den Austausch.

Mietrecht Energie / Modernisierung: GEG i.V.m. BGB §§ 555b ff.

  • Relevanz 2026: Umsetzung der neuen Modernisierungs- und Heizpflichten.
  • Änderungen/Inhalte: Pflicht zum Heizungstausch bei Modernisierung gemäß kommunaler Wärmeplanung. Neue Regeln zur Kostenumlage (Förderabzug, 10 % Umlage über 6 Jahre) für energetische Modernisierungen.

EPBD-Novelle / Energieausweis

  • Relevanz 2026: Einführung neuer Energieausweise.
  • Änderungen/Inhalte: Neuer digitaler Energieausweis mit Energieklassen A–G. Verpflichtung zur digitalen Ausstellung und Archivierung von Energieausweisen.

Förderprogramme

Die Förderlandschaft 2026 ist geprägt durch neue große Programme sowie die Fortsetzung bewährter Instrumente. Kommunen, Unternehmen und Eigentümer erhalten neue Finanzierungsmöglichkeiten – oft gekoppelt an technische Vorgaben.

Bundesweit:

  • KfW 432 „Energetische Stadtsanierung” – Neustart am 26. November 2025; volle Wirksamkeit 2026
  • KfW 261/262 (BEG WG/NWG) – Anpassungen 2026
  • BEW (Bundesförderung effiziente Wärmenetze) – Erweiterung ab 2026
  • KfW-Geothermie-Finanzierung – Breiter Rollout ab 2026
  • KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt” (WEF-Nr. 308) – Förderung für Bestandserwerb von Familien; überarbeitete Förderbedingungen seit 23. Oktober 2025.

EU-Anbindung:

  • Kohäsionsfonds / REPowerEU-Fonds – Ausbau der Förderung für energieeffiziente Bau- und Wärmelösungen.
  • Förderungen für Material- und CO₂-Pässe (Digital Product Passport) unter dem EU-Green-Deal.

Arbeit / Sozialversicherung

Im Jahr 2026 stehen Änderungen bei Lohnuntergrenzen, Sozialversicherungsbeiträgen und Ausbildung im Fokus. Gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Personalkosten und Qualifikation in der Bau- und Wohnungswirtschaft.

Mindestlohn- & Minijob-Grenze

  • Relevanz 2026: Ab 1. Januar 2026 gültig
  • Änderungen/Inhalte: Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde (Anhebung auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027). Dynamische Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze auf 603 Euro pro Monat ab 2026 (2025: 556 Euro). Damit bleibt eine 10-Stunden-Woche bei Minijobs möglich ohne Stundenreduktion.
    Branchenmindestlöhne: Gebäudereiniger (Unterhaltsreinigung 14,25 Euro, Fassadenreinigung 17,65 Euro), Dachdecker ungelernt 14,35 Euro und 16 Euro mit Gesellenbrief, Mitarbeiter im Elektrohandwerk 14,93 Euro.
    Maler und Lackierer mit Gesellenbrief 16,13 Euro ab Juli 2026

Rentenanpassung 2026 & gesetzliche Unfallversicherung

  • Relevanz 2026: Rentenanpassung ab 1. Juli 2026; Unfallversicherung laufend.
  • Änderungen/Inhalte: Nach DRV-Prognose steigen die Renten zum 1. Juli 2026 um voraussichtlich ca. 3,7 %. Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung (bundesweit einheitlich). In der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es keinen festen Beitragssatz wie in anderen SV-Zweigen; die Beitragshöhe richtet sich weiter nach Lohnsumme und dem Gefährdungsgrad des Betriebs. 2026 ist keine Umstellung auf einen einheitlichen Beitrag geplant.

Ausbildungsreform (Bau-Berufe)

  • Relevanz 2026: Inkrafttreten am 1. August 2026.
  • Änderungen/Inhalte: Neuordnung der Ausbildungsberufe im Baugewerbe. Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung in 3-jährigen Berufen: Der erste Prüfungsteil (im 2. Lehrjahr) wird mit 40 % in die Abschlussnote einbezogen. Für 2-jährige Bauberufe gibt es ein Anrechnungsmodell zur besseren Durchlässigkeit in 3-jährige Berufe. Lehrpläne werden modernisiert mit Schwerpunkten auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung.

Landesspezifische Regelungen 2026

2026 ergeben sich in Deutschland vor allem durch drei Cluster landesspezifischer Vorgaben Relevanzen: PV-Pflichten, Verfahrensfreiheit/Bürokratieabbau und einzelne Sanierungsvorgaben aus Landesbauordnungen oder Klimagesetzen.

PV-Pflichten und bauordnungsrechtliche Änderungen gelten 2026 insbesondere in ...

  • Nordrhein-Westfalen: BauO NRW §§ 42a, 48 – PV-Pflicht bei Dachsanierung ab 1. Januar 2026
  • Niedersachsen: NBauO § 32a - PV-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen, mind. 50 % Dachfläche
  • Baden-Württemberg: LBO-Novelle 2025 – umfangreiche Verfahrensfreiheit für PV, Beschleunigungsregeln 2026 voll wirksam
  • Rheinland-Pfalz: Solargesetz – PV-ready-Pflicht bei Neubauten
  • Saarland: LBO-Novelle geplant - PV-Pflicht für Gewerbe-/Großdächer ab 2026 erwartet
  • Schleswig-Holstein: Klimagesetz/LBO-Ergänzungen – 2026 Ausweitung der PV-Pflichten auf Wohngebäude.
  • Weitere länderspezifische Pflichten betreffen die digitale Baugenehmigung, die ab 2026 in allen Ländern verbindlich wird (durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz), teils flankiert durch eigene Landesvorgaben (z.B. Baden-Württemberg, Hamburg).

Bundesländer ohne relevante PV-/Bauordnungs-Pflichten in 2026 bleiben: Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen (hier derzeit nur Diskussionen, keine 2026-wirksamen Pflichtnormen).

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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