Am 8. April 2026 startet das KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss". Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dazu insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung.
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Ab 3. Februar: Bessere Konditionen für genossenschaftliches Wohnen
Die Fördermittel für das Bundesprogramm genossenschaftliches Wohnen werden in diesem Programmjahr von 15 Mio. Euro auf 24,9 Mio. Euro erhöht. Ab dem 3. Februar 2026 gelten verbesserte Konditionen, steigen Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschuss.
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Neuregelungen 2026: Bauwirtschaft und Immobilienverwaltung im Überblick
Ab 2026 greifen zahlreiche rechtliche, technische und förderrechtliche Neuerungen. Planer, Ausführende und Immobilienverwalter sind unmittelbar betroffen.
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