Ab 3. Februar: Bessere Konditionen für genossenschaftliches Wohnen
(2.2.2025) Die Fördermittel für das Bundesprogramm genossenschaftliches Wohnen werden in diesem Programmjahr von 15 Mio. Euro auf 24,9 Mio. Euro erhöht. Ab dem 3. Februar 2026 steigen Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschuss. Das Bundesbauministerium verbessert die Konditionen und will somit genossenschaftliches Bauen und Wohnen attraktiver machen.
Dazu Sabine Poschmann, parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wohnungsgenossenschaften leisten einen unschätzbaren Anteil daran, dass Wohnen auch in Zeiten steigender Baukosten bezahlbar bleibt. Nachdem wir das Programm deutlich von 15 Mio. Euro auf 24,9 Mio. aufgestockt haben, legen wir nun mit verbesserten Konditionen nach. Damit wird es noch attraktiver, Genossenschaftsanteile zu kaufen oder selbst eine Wohnungsgenossenschaft zu gründen und gemeinsam neu zu bauen. Die Zinssätze sind historisch niedrig und bei Einzug in die neue Wohnung werden zusätzlich bis zu 22.500 Euro der Kreditsumme erlassen. Gerade in Städten und Ballungsgebieten, in denen bezahlbarer Wohnraum sehr knapp ist, können die Genossenschaften dazu beitragen, leichter eine dauerhaft bezahlbare Wohnung zu finden.”
In Deutschland gibt es rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Mio. Wohnungen bewirtschaften. Rund 5 Mio. Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa 3 Mio. Bürger sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft.
Zudem wird für Bestandsgenossenschaften der Bau von neuen Wohnungen auf eigenen Grundstücken erleichtert.
Das maximale Kreditvolumen wird um 50 % erhöht auf nun bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit (zuvor 100.000 WE). 15 % der Kreditsumme werden als Tilgungszuschuss nach Einzug in die Genossenschaft erlassen (zuvor 7,5 %).
Neue Konditionen ab 3. Februar 2026
Laufzeit und Zinsbindung, tilgungsfreie Anlaufzeit, Sollzins p.a., effektiver Jahreszins
- 4 - 25 Jahre bei Zinsbindung 5 Jahre, 1 - 3 Jahre tilgungsfrei, 0,01 %, 0,01 %
- 4 - 25 Jahre bei Zinsbindung 10 Jahre, 1 - 3 Jahre tilgungsfrei, 0,15 %, 0,15 %
- 26 - 35 Jahre bei Zinsbindung 5 Jahre, 1 - 5 Jahre tilgungsfrei, 0,01 %, 0,01 %
- 26 - 35 Jahre bei 10 Jahren Zinsbindung, 1 - 5 Jahre tilgungsfrei, 0,45 %, 0,45 % eff. Jahreszins
Zusatzinformationen KfW-Kredit 134 „Förderung genossenschaftlichen Wohnens”
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