Berufe, Tarife und Förderungen im Baugewerbe 2026
(12.1.2026) 2026 greifen Änderungen bei Lohnuntergrenzen und SV-Rechengrößen, die Neuordnung der Bauberufe oder neue Förderungen. Gesetzliche Vorgaben beeinflussen Personalkosten, Abgabenlast, Ausbildung und Qualifikation im Baugewerbe.
Mindestlohn & Minijob-Grenze ab 1. Januar 2026
Gesetzlicher Mindestlohn
- Anstieg auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026
- Weitere Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 vorgesehen
Minijob-Verdienstgrenze
- Erhöhung auf 603 Euro pro Monat ab 2026
- Beschäftigung mit ca. 10 Stunden pro Woche weiterhin möglich, ohne Stundenreduzierung
Die direkte Folge ist eine Erhöhung der Personalstundenkosten für geringfügig und niedrig bezahlte Beschäftigte; Kostenvoranschläge, Budgetplanung und evtl. Tarifvereinbarungen sind anzupassen.
Rentenanpassung 2026
- Rentenanpassung: voraussichtliche Erhöhung um ca. 3,7 % zum 1. Juli 2026
- Anpassung erfolgt bundesweit einheitlich
- Berechnungsgrundlage: Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2025 (Lohnentwicklungsdaten 2024) sieht +3,7 % vor.
Damit steigt auch der aktuelle Rentenwert (Rentenpunkt) entsprechend. Die endgültige Festsetzung der Anpassung erfolgt per Verordnung nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2026.
Sozialversicherungs-Rechengrößen & Beitragshöhen (Kurzüberblick)
Zum 1. Januar 2026 wurden mehrere Rechengrößen angehoben (Auswahl, bundesweit einheitlich):
- Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung: 69.750 Euro/Jahr (5.812,50 Euro/Monat)
- Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung: 101.400 Euro/Jahr (8.450 Euro/Monat)
- Versicherungspflichtgrenze (JAEG): 6.450 Euro/Monat
- Bezugsgröße (Sozialversicherung): 3.955 Euro/Monat (47.460 Euro/Jahr)
Diese Erhöhungen erhöhen die absolute Beitragsbemessungsbasis für Gutverdiener. Spitzenverdienende zahlen 2026 höhere Beiträge (da ihr Einkommen nun länger verbeitragt wird), während normale Einkommen unverändert bleiben. Beitragssätze (z.B. 18,6 % Rentenversicherung, ~14,6 % Krankenversicherung zzgl. Zusatzbeitrag) bleiben gleich – nur die Bemessungsgrenzen steigen.
Ausbildungsreform (Neuordnung der Bauberufe)
Inkrafttreten am 1. August 2026
Die Ausbildungsordnungen für die Berufe der Bauwirtschaft werden neu geordnet: Es gibt 16 dreijährige und drei zweijährige Berufe; zentrale Elemente der Reform sind:
- Gestreckte Abschlussprüfung in den dreijährigen Berufen: Ein erster Prüfungsteil im 2. Ausbildungsjahr wird bereits mit 40 % in die Abschlussnote einbezogen.
- Anrechnungsmodell für zweijährige Berufe zur erleichterten Durchlässigkeit in dreijährige Ausbildungen.
- Moderne Lehrpläne mit verstärkter Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Arbeitsschutz und Digitalisierung.
Die IHK und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) haben zu allen Berufen 16 Umsetzungshilfen (Leitfäden) veröffentlicht. Ausbildungsbetriebe sollten ihre Ausbildungs- und Prüfungspläne nun zeitnah anpassen und Ausbilder entsprechend schulen.
Ergänzend wurde die Mindestausbildungsvergütung erhöht: Ab 1.1.2026 beträgt sie 724 Euro monatlich im 1. Ausbildungsjahr (2. Jahr: 854 Euro; 3. Jahr: 977 Euro; 4. Jahr: 1.014 Euro). Betriebe sollten diese Vergütungserhöhung bei Kalkulation von Ausbildungsbudgets und Vergütungen einkalkulieren.
Tarifänderungen im Bauwesen 2026
Abseits vom Mindestlohn ändern sich spezifisch im Bauwesen einige Tarife, welche die Bezahlung gelernter und/oder ungelernter Arbeitskräfte je nach Gewerk regeln.
Tarifvertrag Bauhauptgewerbe
- Ecklohn / Referenzwert (2026): rund 24,60 Euro (je nach Tarifgebiet und Lohngruppe; genaue Einordnung tarifgebietsspezifisch)
- Ost-/West-Angleichungseffekte und Aufnahme früherer Mindestlohngruppen in die Tarifvertragsstruktur
Dachdeckerhandwerk
- Mindestlohn ungelernt: 14,96 Euro ab 1. Januar 2026
- Mindestlohn gelernt: 16,60 Euro ab 1. Januar 2026
Gerüstbauerhandwerk
- Branchenmindestlohn: 14,35 Euro ab 1. Januar 2026
- Tarifliche Lohnerhöhung: +4,4 % ab 1. Oktober 2026
- Sommerausfallgeld
Maler- und Lackiererhandwerk
- Branchenmindestlohn: 16,13 Euro ab 1. Juni 2026
- Ecklohn Ost: 19,40 Euro ab 1. Januar 2026
- Ecklohn Ost: 19,70 Euro ab 1. Juli 2026
- Ecklohn West: 20,00 Euro ab 1. Juni 2026
- Ausbildungsvergütung: +50 Euro pro Ausbildungsjahr
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (GaLaBau)
- Ecklohn Lohngruppe 4.2a: 20,91 Euro ab 1. Juli 2026
- Ausbildungsvergütungen:
Ausbildungsjahr: 1.140 Euro ab 1. Juli 2026
Ausbildungsjahr: 1.270 Euro ab 1. Juli 2026
Ausbildungsjahr: 1.390 Euro ab 1. Juli 2026
Baustoffindustrie (z.B. Kalksandsteinindustrie)
- Tariferhöhung: +2,4 % ab 1. Januar 2026 (je nach Teilbranche und Tarifgebiet)
- Weitere Stufen teilweise für 2027 vereinbart
Lohnunternehmen (agrar- und baunahe Dienstleistungen)
- Tariflohnerhöhungen: ab 1. Januar 2026 in mehreren Tarifgebieten
- Erhöhungen abhängig von Lohngruppe und Bundesland
Gebäudereiniger
- Branchenmindeslohn: 15 Euro (LG 1) und 18,40 Euro (LG 6)
Allgemeinverbindlichkeit (AVE) für Sozialkassen-/Berufsbildungs-Tarife (SOKA-BAU: VTV, TZA, BBTV)
- Betroffene Tarifverträge: VTV, TZA (Bau), BBTV (SOKA-BAU-Tarife, berufsbildende Regelungen)
- Schritte zur Allgemeinverbindlicherklärung wurden eingeleitet bzw. Teile sind AVE-veröffentlicht (pragmatische Wirkung für die Branche)
- Mögliche zeitliche Wirkung: AVE-Wirkung z.B. ab 1. Juli 2025 (regional/verfahrenabhängig)
- Inhaltlich: Regelungen zu Urlaub, Berufsbildung und Umlagen; verbindliche Beitragspflichten für Arbeitgeber sobald AVE greift
Sobald AVE gilt, sind die SOKA-BAU-Beitragspflichten für alle Arbeitgeber der Branche verbindlich — Unternehmen müssen Beiträge abführen, Rückstellungen für Urlaub/Berufsbildung anpassen und Lohnabrechnung sowie Meldesysteme entsprechend umstellen.
Neue Arbeitsschutzprämien
Die BG BAU bezuschusst gezielt Investitionen in arbeitssichere Geräte/Maßnahmen (z.B. Absaugtechnik, Exoskelette, Hebevorrichtungen). Zu Beginn des Jahres 2026 wurden zwei neue Prämien ins Programm aufgenommen: Einschraubhilfe (Holzbau) und Lastenausgleichsvorrichtungen / „Balancer” für großformatige Bauelemente.
Einschraubhilfe (Holzbau)
- 50 % der Anschaffungskosten
- maximal 200 Euro
- beitragsabhängig
Lastenausgleichsvorrichtungen (Balancer)
- Beitragsabhängige Förderung: 25 % der Anschaffungskosten, max. 5.000 Euro je Maßnahme
- Beitragsunabhängige Förderung: unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Teilnahme von Führungskräften an einem Seminar „Absturzprävention”)
- 50 % der Anschaffungskosten, max. 5.000 Euro je Maßnahme
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- SOKA-BAU, Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG
- IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
ausgewählte weitere Meldung:
- Neuregelungen 2026: Bauwirtschaft und Immobilienverwaltung im Überblick (5.1.2026)
- Mehr Azubis in der Bauwirtschaft (Bauletter vom 05.12.2025)
- Erwerbstätigkeit ab Rentenalter – bedeutsamer Beitrag zum Arbeitsmarkt (28.11.2025)
- Tarifeinigung: Gerüstbauer erhalten 11,9 % mehr Lohn (30.10.2025)
- IG BAU: Einigung zum Tarifvertrag Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk (13.10.2025)
- Bauindex 2025: Nur jeder Dritte fühlt sich auf der Baustelle sicher (28.8.2025)
- SOKA-BAU stärkt Kooperation mit dem Zoll im Kampf gegen Schwarzarbeit (27.8.2025)
- Maler- und Lackiererhandwerk zum Referentenentwurf zur Gefahrstoffverordnung (26.8.2025)
siehe zudem:
- Gerüstbau, Farben, Lacke, Holzschutz bei Baulinks.de
- Recht und Gesetz, Tarife in der Bauwirtschaft
- Literatur / Bücher über Bauwirtschaft bei Baubuch
