Tarifeinigung: Gerüstbauer erhalten 11,9 % mehr Lohn
(30.10.2025) Für die rund 36.000 Beschäftigten im Gerüstbau gibt es in den nächsten zwei Jahren mehr Lohn. Darauf haben sich die Verhandlungskommissionen des Bundesverbandes Gerüstbau und der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) geeinigt. Carsten Burckhardt, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU und Verhandlungsführer für die Gewerkschaft: „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis, damit haben die Beschäftigten wieder deutlich mehr im Portemonnaie. Und wir haben mit dem neuen Sommerausfallgeld einen echten Durchbruch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Gerüstbau-Handwerk erzielt.”
Zunächst soll der Lohn ab 1. November 2025 um 7,5 % und am 1. Oktober 2026 um weitere 4,4 % angehoben werden. Die Laufzeit endet am 31. Oktober 2027. Der Branchenmindestlohn wird ab dem 1. Januar 2026 um 0,40 Euro auf 14,35 Euro für die Arbeitsstunde angehoben, am Jahresbeginn 2027 kommen weitere 0,55 Euro hinzu.
Einführung eines Sommerausfallgeldes
Wenn im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. August eines Jahres aufgrund von starker Hitze, heftigen Regenfällen oder Orkanböen ein sicheres Arbeiten nicht mehr möglich ist, werden 75 % des Stundenlohnes an die Beschäftigten als Ausfall bezahlt. Maximal 50 Stunden pro Jahr können in Anspruch genommen werden. „Nach den Dachdeckern haben wir diese Sonderregelung nun im zweiten Handwerk. Für uns ist das ein weiterer Schritt hin zu einem ganzjährigen Klimakurzarbeitergeld für die gesamte Baubranche”, so Carsten Burckhardt weiter.
Im neuen Tarifvertrag ebenso verankert, dass die monatliche Zusatzrente vom 1. August 2026 an um 10 % erhöht wird.
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
- Bundesverband Gerüstbau und Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk K.d.ö.R.
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siehe zudem:
- Gerüstbau/Arbeitsbühnen bei Baulinks.de
- Literatur / Bücher über Fassaden bei Baubuch / Amazon.de
