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Verbände fordern zeitnahe Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung

(16.12.2025) In einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider fordern 16 Verbände der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft eine zeitnahe Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) schon im ersten Quartal 2026. Dabei sollen Maßnahmen im Vordergrund stehen, die bereits im Planspiel 2.0 zur Ersatzbaustoffverordnung des Umweltbundesamts (UBA) im Sommer 2025 gemeinsam erarbeitet wurden und als sogenannte low-hanging fruits in den UBA-Zwischenbericht vom 7. November 2025 zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung1) eingeflossen sind.

Wissenschaftliches Monitoring zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der ErsatzbaustoffV
(Bild: UBA)
 

Die Kernforderungen:

  • Vereinfachung der Analytik
  • Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht und für mobile Aufbereitungsanlagen
  • Vereinfachungen der Dokumentation

Die Unterzeichnenden betonen, dass es sich um unkomplizierte Anpassungen in der Verordnung handelt und betonen im Verbändeschreiben: „Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung bereits bis zum 1. August 2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüfen und Folgerungen gegebenenfalls durch Anpassungen der Verordnung umsetzen sollte, bitten wir Sie dringend, unverzüglich zu handeln. Die ursprünglich bekanntgegebene Zeitschiene des BMUKN, eine Novelle der Ersatzbaustoffverordnung erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 anzustoßen, ist mit dem Erkenntnisgewinn aus dem Planspiel 2.0 und der Forderung der UMK nicht vereinbar.”

1) UBA-Zwischenbericht 140/2025: Wissenschaftliches Monitoring zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung

Die Unterzeichnenden:

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