Rechtsbeurteilung zeigt Haftungsrisiken durch EU-Verpackungsverordnung
(23.10.2025) Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) warnt im Zusammenhang mit der neuen EU-Verpackungsverordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation” (PPWR) vor erheblichen Rechtsunsicherheiten für Unternehmen der Baustoffindustrie. Nach einer rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Franßen & Nusser im Auftrag des bbs, könnten unbeabsichtigte Haftungsrisiken insbesondere für Hersteller entstehen, die Verpackungen lediglich verwenden oder kombinieren, ohne sie selbst herzustellen.
So bleiben zentrale Begriffe der Verordnung wie die Definition des „Erzeugers” einer Verpackung unpräzise. Dr. Berthold Schäfer, Geschäftsführer Technik beim bbs betont: Die PPWR schafft in der jetzigen Form mehr Fragen als Antworten. Unternehmen brauchen dringend Klarheit darüber, wer künftig als Verpackungserzeuger gilt und was genau unter einer Verpackung zu verstehen ist.
Unabhängig davon empfiehlt der Verband betroffenen Unternehmen, nicht abzuwarten, sondern bereits jetzt mit Kooperationspartnern die Verantwortlichkeiten entlang der Lieferketten klar zu regeln. Eine hierfür entwickelte Mustervereinbarung ist Bestandteil der Stellungnahme.
Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR in allen EU-Mitgliedsstaaten. Laut bbs ist es in doppelter Hinsicht „ärgerlich”, dass zentrale Fragen so kurz vor Anwendungsbeginn noch offenbleiben: „Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Kreisläufe weiter zu optimieren. Verpackungen und damit auch die PPWR spielen dabei eine zentrale Rolle. Aber Rechtssicherheit ist nicht nur Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung, sondern auch entscheidend für die Akzeptanz”, so Berthold Schäfer weiter.
Die rechtliche Stellungnahme steht unter baustoffindustrie.de oder hier zum PDF-Download kostenfrei bereit.
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siehe zudem:
- Baustoffe und Recht + Gesetz auf Baulinks
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