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Bundestag stimmt Entwurf zum Geothermie-Beschleu­nigungs­gesetz zu

(5.12.2025) Am 4. Dezember 2025 hat der Bundestag den Entwurf für das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung” (GeoBG) angenommen.

Tiefe Geothermie in Deutschland (Poster: Bundesverband Geothermie e.V.
Grafik: Susann Piesnack)
 

Ziel des Gesetzes ist die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie, den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie den Transport und die Speicherung von Wärme zu beschleunigen. Dafür sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren der jeweiligen Vorhaben umfassend digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Dazu braucht es effektive, kohärente und transparente Rahmenbedingungen, insbesondere bei wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen sollen beschleunigt, in ein zügiges Zulassungsverfahren überführt und mit Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt werden. Hierfür müssen ein eigener Planfeststellungstatbestand geschaffen und eine umfassende Absicherung für Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie erstellt werden. Bergämter erhalten so die Möglichkeit, von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung für Bergschäden zu verlangen.

EU-Richtlinie 2024/1788

Mit Artikel 8 Absatz 5 wird die EU-Richtlinie 2024/1788 in deutsches Recht umgesetzt. Darin ist vorgesehen, dass die Genehmigung von Wasserstoffspeichern innerhalb von zwei Jahren erteilt werden muss. Im Genehmigungsverfahren sind Vorgaben zur vollumfänglichen Digitalisierung und zur Prüfung der Vollständigkeit von Unterlagen einzuhalten. Mit dem Gesetz sollen auch die Fristen der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED-III) im Berg- und Wasserrecht verankern werden. 

Neue Privilegierungstatbestände

Für die Genehmigung von Geothermieprojekten sollen auch Regelungen für das Wasser- und das Bergrecht gelten. Die Privilegierung für untertägige Wärmespeicher wird durch eine neue Vorgabe zum räumlich-funktionalen Zusammenhang zu Wärmequellen und Wärmesenken konkretisiert: Mit dem Wärmenetz müssen Wärmequellen wie vorhandene Solarthermie- oder Geothermieanlagen, Klärwerke oder Anlagen (z.B. Abwärme von Rechenzentren) und Wärmesenken (u.a. Wärmebedarf von Wohn- oder Geschäftshäusern) verbunden sein. Vor diesem Hintergrund wird die Privilegierung dieser Speicher mit der allgemeinen Zielsetzung des Außenbereichsschutzes als vereinbar angesehen.

Der Ausbau von Batteriespeichern soll durch Vereinfachungen im Planungsrecht unterstützt werden. Dazu werden zwei Privilegierungstatbestände eingeführt:

  1. für Batteriespeicher, die eine vorhandene Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien ergänzen,
  2. für Batteriespeicher, die unabhängig von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen verwirklicht werden sollen. Hierzu werden weitere gesetzliche Voraussetzungen für eine bauplanungsrechtliche Privilegierung normiert.

Statements

Der Bundesverband Geothermie e.V. (BVG) begrüßt den Beschluss des GeoBG im Deutschen Bundestag. Das Gesetz enthalte zentrale Weichenstellungen für die Wärmewende. Damit können Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen und Industrieunternehmen auf eine schnellere Umsetzung der Geothermievorhaben hoffen.

Das GeoBG erweitert ebenfalls den Blick auf die Kälteversorgung. Mit der Aufnahme von Wärmeleitungen bzw. potenziell auch von Kälteleitungen und Kältemaschinen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen nicht nur Heizung und Wärme, sondern auch erneuerbare und effiziente Kälteversorgung unter den Regelungsrahmen. Damit schaffe das Gesetz Rechtsklarheit und Planungssicherheit für Technologien und Netze, die bei Nutzung von Erdwärme oder geothermisch gespeicherter Energie sowohl Wärme als auch Kühlenergie bereitstellen.

Zur Erinnerung: Der BGV stellt die Landkarte „Tiefe Geothermieprojekte in Deutschland” zur Verfügung und führt alle bestehenden Projekte im Bau sowie in Planung auf:  geothermie.de/geothermie-in-zahlen. Siehe auch Baulinks-Beitrag vom 7.5.2025

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. begrüßt ebenfalls das Gesetz. BEE-Präsident Dr. Ursula Heinen-Esser: „Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz kommt die Regierung bei einem so zentralen energiepolitischen Thema wie der Wärmewende ins Handeln. Das Gesetz setzt ein wichtiges Signal für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und wirtschaftliche Stabilität. Erdwärme ist die Schlüsselenergie der Wärme- und Kältewende. Die Nutzung von Erdwärme schützt Klima, Umwelt und Menschen, stärkt heimische Unternehmen und macht uns energiepolitisch unabhängiger. Hier für Planungssicherheit und Bürokratieabbau zu sorgen, bringt die Energiewende einen entscheidenden Schritt voran.”

siehe auch für zusätzliche Informationen:

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