Neue Vertragsfreiheit bei EU-Unterauftragsvergaben
(16.2.2026) Das EU-Parlament hat am 12. Februar 2026 den Initiativbericht zur Unterauftragsvergabe angenommen. Dabei seien nun weder eine Beschränkung der Unterauftragsvergabe noch eine durchgängige Haftung des Generalunternehmers entlang der gesamten Auftragskette vorgesehen. Der Bericht enthält Empfehlungen an die EU-Kommission, welche neue Regelungen zur Unterauftragsnehmervergabe auf europäischer Ebene erlassen werden sollen. Der Europäische Bauverband FIEC, Unternehmensverbände wie der BDA und BusinessEurope, der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hatten sich auf EU-Ebene zuvor gegen pauschale Beschränkungen ausgesprochen.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie e.V.: „Die Unterauftragsvergabe ist ein zentraler Bestandteil der Bauwirtschaft. Sie ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf wechselnde Anforderungen zu reagieren, hochspezialisiertes Know-how einzubinden und Fachkräfteengpässe abzufedern. Dies ist entscheidend für die Innovationsfähigkeit, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Es ist deshalb ein gutes Zeichen, dass das Europäische Parlament unsere Branche in dieser Vertragsfreiheit unterstützt und den praxisfremden Vorschlag, Unterauftragnehmerketten auf maximal zwei Ebenen zu begrenzen, abgelehnt hat. Immerhin brauchen unsere Unternehmen ein hohes Maß an unternehmerischer Freiheit, um die Modernisierung der Infrastruktur, die Energiewende und die Verkehrswende realisieren zu können.”
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralsverbands des Deutschen Baugewerbes e.V.: „Das ist ein wichtiges Signal an die EU-Kommission: Es gibt keinen Bedarf für einschneidende Regulierungen. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes ist das zentral, denn Unterauftragsvergaben sind für mittelständische und kleine Unternehmen wichtig, um Auftragsspitzen abzufedern. Wir setzen darauf, dass die EU-Kommission die Position des Parlaments respektiert und von überbordender Regulierung absieht.”
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB)
- Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)
- European Construction Industry Federation (FIEC)
- Bund Deutscher Architektinnen und Architekten e.V. (BDA)
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